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Amtsblatt des Saale-Orla-Kreises
Ausgabe 13/2023
Amtlicher Teil
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Mitteilung des Zweckverbandes Wasser/Abwasser „Obere Saale“ zur Änderung der Gebührensatzung zur Wasserbenutzungssatzung

Die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Wasser/Abwasser „Obere Saale“ hat in ihrer Sitzung am 14.12.2023 beschlossen, die beabsichtigte Änderung der Gebührensatzung zur Wasserbenutzungssatzung (GS-WBS) vom 03.12.2015 durch Ankündigungsbeschluss öffentlich bekannt zu machen.

Ankündigungsbeschluss

Der Zweckverband Wasser/Abwasser „Obere Saale“ macht auf Grundlage des Beschlusses Nr. OS/13/2023 der Verbandsversammlung vom 14.12.2023 die folgende 2. Änderungssatzung der Gebührensatzung zur Wasserbenutzungssatzung (GS-WBS) vom 03.12.2015 öffentlich bekannt.

2. Änderungssatzung

der Gebührensatzung zur Wasserbenutzungssatzung (GS-WBS) des Zweckverbandes Wasser/Abwasser „Obere Saale“ vom 03.12.2015

Aufgrund der §§ 2, 12 und 14 des Thüringer Kommunalabgabengesetzes (ThürKAG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 19. September 2000 (GVBl. 2000, 301), zuletzt geändert durch Gesetz vom 10. Oktober 2019 (GVBl. S. 396), erlässt der Zweckverband Wasser/Abwasser „Obere Saale“ folgende 2. Änderungssatzung zu seiner Gebührensatzung zur Wasserbenutzungssatzung (GS-WBS) vom 03.12.2015:

Artikel 1

§ 3 Absatz 2 wird wie folgt neu gefasst:

(2)

Die Grundgebühr einschließlich der ausgewiesenen gesetzlichen Mehrwertsteuer beträgt bei der Verwendung von Wasserzählern mit Dauerdurchfluss Q3:

bis Q3 4 m³/h (Qn 2,5 m³/h):

netto

212,58 Euro/Jahr

zuzüglich gesetzliche Mehrwertsteuer von 7%

14,88 Euro/Jahr

Betrag brutto

227,46 Euro/Jahr

bis Q3 10 m³/h (Qn 6,0 m³/h):

netto

531,44 Euro/Jahr

zuzüglich gesetzliche Mehrwertsteuer von 7%

37,20 Euro/Jahr

Betrag brutto

568,64 Euro/Jahr

bis Q3 16 m³/h (Qn 10,0 m³/h):

netto

850,30 Euro/Jahr

zuzüglich gesetzliche Mehrwertsteuer von 7%

59,52 Euro/Jahr

Betrag brutto

909,82 Euro/Jahr

bis Q3 25 m³/h (Qn 15,0 m³/h):

netto

1.328,59 Euro/Jahr

zuzüglich gesetzliche Mehrwertsteuer von 7%

93,00 Euro/Jahr

Betrag brutto

1.421,59 Euro/Jahr

bis Q3 63 m³/h (Qn 40,0 m³/h):

netto

3.348,06 Euro/Jahr

zuzüglich gesetzliche Mehrwertsteuer von 7%

234,36 Euro/Jahr

Betrag brutto

3.582,42 Euro/Jahr

bis Q3 100 m³/h (Qn 60,0 m³/h):

netto

5.314,38 Euro/Jahr

zuzüglich gesetzliche Mehrwertsteuer von 7%

372,01 Euro/Jahr

Betrag brutto

5.686,39 Euro/Jahr

bis Q3 130 m³/h (Qn 80,0 m³/h):

netto

6.908,69 Euro/Jahr

zuzüglich gesetzliche Mehrwertsteuer von 7%

483,61 Euro/Jahr

Betrag brutto

7.392,30 Euro/Jahr

bis Q3 160 m³/h (Qn 100,0 m³/h):

netto

8.503,00 Euro/Jahr

zuzüglich gesetzliche Mehrwertsteuer von 7%

595,21 Euro/Jahr

Betrag brutto

9.098,21 Euro/Jahr

Artikel 2

§ 4 Absatz 3 wird wie folgt neu gefasst:

(3)

Die Gebühr beträgt je Kubikmeter (m³) entnommenen Wassers:

netto

2,99 Euro/m³

zuzüglich gesetzliche Mehrwertsteuer von 7%

0,21 Euro/m³

Betrag brutto

3,20 Euro/m³

Artikel 3

Diese 2. Änderungssatzung tritt rückwirkend zum 01.01.2024 in Kraft.

Schleiz,

gez. Wohl

Verbandsvorsitzender