Information für Betreiber von Nichtöffentlichen Kanalisationsanlagen und Abwasserbehandlungsanlagen zur Reinigung von vorwiegend nichthäuslichem Abwasser (gewerbliche Abwasseranlage) sowie Kläranlagen > 50 Einwohnerwerte (EW) in Zuständigkeit außerhalb öffentlicher Abwasserbeseitigungspflichtiger zur Durchführung der Abwassereigenkontrollberichterstattung nichtöffentlicher Abwasseranlagen für das Berichtsjahr 2022 gemäß der Thüringer Abwassereigenkontrollverordnung (ThürAbwEKVO)
Nach § 61 Abs. 2 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) sind die Unternehmer von Abwasseranlagen verpflichtet, diese auf den ordnungsgemäßen Betrieb und Unterhaltung zu überwachen, so dass die Anforderungen an das Einleiten von Abwasser nach §§ 57, 58 und 59 WHG (Stand der Technik) eingehalten werden. Die Überwachung dieser Anforderungen wird durch die ThürAbwEKVO konkretisiert.
Folgende nichtöffentliche Abwasseranlagen unterliegen der Überwachungs-/Eigenkontrollberichtspflicht nach § 6 ThürAbwEKVO:
| 1. | Regenbecken und Regenentlastungsanlagen (Musterformular Anlage 2), |
| 2. | Abwasserbehandlungsanlagen für häusliches Abwasser (Abwasseranfall mehr als 8 m³/d und Anschluss von mehr als 50 Einwohnerwerte) mit Einleitung in Gewässer (Musterformular Anlage 3). |
| 3. | Abwasserbehandlungsanlagen zur Reinigung von nichthäuslichem Abwasser (gewerbliche Abwasseranlagen) das durch mechanisch-biologische oder chemisch-physikalische Verfahren behandelt wird (Musterformular Anlage 4) |
| 4. | Kanalisationsanlagen die der Sammlung und Fortleitung von Abwasser dienen, an das in der Abwasserverordnung (AbwV) Anforderungen vor dem Vermischen oder für den Ort des Anfalls gestellt werden, soweit der betriebliche Abwasseranfall mehr als 1 m³/d beträgt, |
Die Ergebnisse der Eigenkontrolle der Punkte 1 und 2 sind durch die Betreiber vorgenannter Abwasseranlagen in einem Eigenkontrollbericht (EKB) unter Verwendung des jeweils zutreffenden Musterformulars in Papierform zusammenzufassen und auszuwerten.
Der EKB für das Berichtsjahr 2022 ist für die v. g. Punkte 1 und 2 im Papierformat (2-fache Ausfertigung) bis zum 31.03.2023 dem
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| Landratsamt Saale-Orla-Kreis |
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| Fachdienst Umwelt/untere Wasserbehörde |
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| Oschitzer Str. 4 |
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| 07907 Schleiz — vorzulegen. |
Für das Berichtsjahr 2022 ist erstmals für Abwasserbehandlungs- und Kanalisationsanlagen (Punkt 3 und 4, Musterformular Anlage 4) eine digitale Berichterstattung vorgesehen.
Hierfür wurde ein Modul EKB-online Anlage 4 entwickelt, das sich weitgehend an dem bisherigen Musterformular orientiert.
Die Anlage 4 ist daher für das Berichtsjahr 2022 nicht mehr in Papierform abzugeben. Die digitale Berichterstattung ist verpflichtend.
Der EKB für das Berichtsjahr 2022 ist für die v. g. Punkte 3 und 4 bis zum 30.06.2023 (Ausnahme) in digitaler Form zu übermitteln.
Betreiber von Kleinkläranlagen zur Behandlung von häuslichem Abwasser sind von dieser Berichterstattung ausdrücklich ausgenommen.
Unternehmer von Abwasseranlagen, die der pflichtmäßigen Abwassereigenkontrolle nicht nachkommen und für das Berichtsjahr 2022 bis zum 31.03.2023 bzw. 30.06.2023 keine oder keine vollständige Berichterstattung an die untere Wasserbehörde des Saale-Orla-Kreises leisten, begehen gemäß § 9 ThürAbwEKVO eine Ordnungswidrigkeit nach § 77 Abs. 1 Nr. 15 ThürWG, wobei diese mit einer Geldbuße geahndet werden kann.
Um eine Ordnungswidrigkeit nach § 9 ThürAbwEKVO und die daraus folgenden ordnungsrechtlichen Konsequenzen zu vermeiden, bitten wir Sie daher als Betreiber einer Abwasseranlage, der geforderten Berichterstattungspflicht umfassend und fristgerecht nachzukommen.
Informationsbriefe des TMUEN vom 25.01.2023 mit den vorgeschriebenen Musterformularen sind als Word-Dokumente unter https://umwelt.thueringen.de/themen/boden-wasser-luft-und-laerm/abwasserentsorgung-u-wassergefaehrdende-stoffe/abwasserentsorgung Abschnitt Eigenkontrolle, sowie das Anwenderhandbuch für die digitale Erfassung, zum Download eingestellt. Die Informationsbriefe und Musterformulare sind auch zu den Sprechzeiten des Landratsamtes Saale-Orla-Kreis, in den Räumlichkeiten der unteren Wasserbehörde (Wisentahaus Zimmer 402), zu erhalten. Auskünfte können unter 03663/488852 telefonisch eingeholt werden.
i.A.
H. Günther
Fachdienstleiter Umwelt