Am 31. Dezember 2023 enden landesweit die Amtszeiten der bei den Jugendgerichten tätigen Jugendschöffen. In Vorbereitung der Wahl der neuen Jugendschöffen stellen die Jugendhilfeausschüsse der Landkreise Vorschlagslisten mit geeigneten Personen für das Jugendschöffenamt auf.
Ab sofort sind deshalb Bewerbungen als ehrenamtliche Richterinnen und Richter für die fünfjährige Amtszeit vom 1. Januar 2024 bis 31. Dezember 2028 möglich.
Wer sich als Jugendschöffe bewirbt, soll erzieherisch befähigt und in der Jugenderziehung erfahren sein. Gesucht wird möglichst eine gleiche Anzahl von Frauen und Männern, die zwischen 25 und 69 Jahre alt sind.
Schöffen sollten über soziale Kompetenzen verfügen, das heißt, das Handeln eines Menschen in seinem sozialen Umfeld beurteilen können. Von ihnen werden Lebenserfahrung und Menschenkenntnis erwartet. Die ehrenamtlichen Richterinnen und Richter müssen Beweise würdigen, also die Wahrscheinlichkeit, dass sich ein bestimmtes Geschehen so ereignet hat oder nicht, aus den vorliegenden Zeugenaussagen, Gutachten oder Urkunden ableiten können.
Die Lebenserfahrung, die ein Schöffe mitbringen muss, kann sowohl aus beruflicher Erfahrung als auch aus gesellschaftlichem Engagement erwachsen sein. Dabei steht nicht der berufliche Erfolg im Mittelpunkt, sondern die Erfahrung, die im Umgang mit Menschen erworben wurde. Das verantwortungsvolle Amt eines Schöffen verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbstständigkeit und Urteilsreife, aber auch geistige Beweglichkeit und – wegen der zum Teil anstrengenden Teilnahme an den Sitzungen – gesundheitliche Eignung.
Der Bewerbungsbogen ist im Internet auf www.saale-orla-kreis.de im Bereich Aktuelles / Öffentliche Bekanntmachungen zu finden. Zudem kann er im Landratsamt abgeholt oder auf Anfrage zugeschickt werden.
Das Thüringer Justizministerium hat für Bürgerinnen und Bürger eine Informationsbroschüre aufgelegt, die unter anderem im Eingangsbereich des Landratsamtes in Schleiz und Pößneck ausliegt sowie digital auf der Internetseite https://justiz.thueringen.de im Bereich Schöffenwahl abgerufen werden kann.
Für Nachfragen stehen Ansprechpartner im Fachbereichsbüro Soziales, Jugend, Gesundheit des Landratsamtes und im Jugendamt zur Verfügung (Telefon-Nr.: 03663/488-732; E-Mail: jugendschoeffen@lrasok.thueringen.de).
Interessierte, die sich als Jugendschöffin bzw. Jugendschöffe bewerben möchten, werden gebeten, den unterschriebenen Bewerbungsbogen zur Aufnahme in die Vorschlagsliste für die Jugendschöffenwahl bis spätestens 30. April 2023 beim
Landratsamt Saale-Orla-Kreis
Fachbereichsbüro Soziales, Jugend, Gesundheit
Oschitzer Straße 4
07907 Schleiz
in einem geschlossenen Umschlag mit der Kennzeichnung „Jugendschöffen“ einreichen.
Text: Pressestelle Landratsamt