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Amtsblatt des Saale-Orla-Kreises
Ausgabe 2/2023
Nichtamtlicher Teil
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Landkreis unterstützt Sportvereine und -verbände im Saale-Orla-Kreis

Abgabefrist für Förderanträge endet am 30. April 2023

Der Saale-Orla-Kreis gewährt auf der Grundlage der geltenden Sportförderrichtlinie finanzielle Zuwendungen für Sportveranstaltungen von überörtlicher und besonderer sportlicher Bedeutung im Landkreis. Die Unterstützungen erfolgen im Rahmen der zur Verfügung stehenden Mittel des Kreishaushaushaltes.

Mit diesen Fördermitteln sollen Vereine und Verbände bei der Organisation und Durchführung von sportlichen Veranstaltungen mit überörtlicher und besonderer sportlicher Bedeutung unterstützt werden.

Es können unter anderem folgende Veranstaltungen gefördert werden:

  • Kreis-, Bezirks- und Landesmeisterschaften,
  • Deutsche Meisterschaften,
  • internationale Veranstaltungen sowie
  • Länderwettkämpfe.

Die Antragsfrist auf Sportfördermittel für Sportveranstaltungen von überörtlicher und besonderer Bedeutung endet am 30. April 2023.

Weitere Sportfördermittel für langlebige Sportgeräte sowie Trainingsstunden lizensierter Übungsleiter im Bereich des Kinder- und Jugendsportes werden durch den Saale-Orla-Kreissportbund ausgereicht.

Die Aktuelle Sportförderrichtlinie sowie alle notwendigen Antragsformulare erhalten Sie im Landratsamt Saale-Orla-Kreis, Büro des Landrates bei Frau Käßner (Telefon: 03663 488 204 / E-Mail: ehrenamt@lrasok.thueringen.de) oder im Internet unter www.saale-orla-kreis.de im Bereich Kreispolitik / Förderung von Ehrenamt und Initiativen / Sportförderung.

Text: Pressestelle Landratsamt