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Amtsblatt des Saale-Orla-Kreises
Ausgabe 2/2023
Nichtamtlicher Teil
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Geringere Grundgebühr, höhere Leistungsgebühr: Neue Abfallgebührensatzung des ZASO für die Jahre 2023 bis 2025

Basierend auf einem Beschluss der Zweckverbandsversammlung am 20. Dezember 2022 gilt seit dem Jahreswechsel die neue Abfallgebührensatzung des Zweckverband Abfallwirtschaft Saale-Orla (ZASO) für die Jahre 2023 und 2025. Damit einhergehend erfolgte zum 1. Januar 2023 eine Gebührenanpassung für alle Haushalte sowie gewerblichen und sonstigen Kunden.

Die Fest- bzw. Grundgebühr sinkt für alle Kunden, während sich die Leistungsgebühr aufgrund der allgemeinen Kostensteigerungen erhöht. Im Ergebnis dessen zahlt ein 1-Personen-Haushalt nun eine Festgebühr von 61,80 € (statt bisher 64,44 €), ein 4-Personen-Haushalt künftig 189,00 € (statt bisher 205,80 €). Je mehr Personen im Haushalt leben, desto höher ist auch der Prozentanteil der Gebührensenkung der Festgebühr.

Die Gründe für die Anhebung der Leistungsgebühr liegen vor allem im allgemeinen Preisanstieg. Wie für die Haushalte und Gewerbebetriebe steigen die Kosten auch beim ZASO insbesondere im Bereich Energie und Transport deutlich an. Zudem ist als Folge des deutlichen allgemeinen Preisanstiegs in den nächsten Jahren auch mit Lohn- und Gehaltssteigerungen zu rechnen, welche sowohl höhere Kosten bei der Leistungserbringung durch Fremdfirmen als auch bei den eigenen Personalkosten bedingen. Die Einführung des Identsystems zum 1. Januar 2023 ist dabei nicht ausschlaggebend, sondern wird sich eher positiv auf die Gebührenentwicklung auswirken.

Im ZASO-Gebiet betrug das durchschnittliche Hausmüllaufkommen im Jahr 2021 pro Person und Jahr in den Haushalten insgesamt ca. 139 kg (entspricht ca. 700 l). Daraus errechnen sich folgende durchschnittliche jährliche Abfallgebühren für die einzelnen Haushaltsgrößen:

Durchschnittliche jährliche Abfallgebühren bis 31.12.2022:

Durchschnittliche jährliche Abfallgebühren ab 01.01.2023:

Für Haushalte mit einem durchschnittlichen Hausmüllaufkommen ergibt sich demnach eine einmalige Erhöhung der insgesamt zu leistenden Zahlungen pro Jahr von unter 13 %. Da der Kalkulationszeitraum die Jahre 2023 bis 2025 umfasst, erfolgt in den Jahren 2024 und 2025 keine weitere Gebührenänderung. Es wird nochmals betont, dass die Einführung von Mindestentleerungen im Kalkulationszeitraum nicht erfolgen wird.

Mit der Gebührenanpassung werden die Gebühren stärker an dem Verursacherprinzip ausgerichtet. Müllvermeidung durch einen bedachten Lebensmitteleinkauf sowie Eigenkompostierung und konsequente Mülltrennung werden stärker belohnt.

Informationen zur Zusammensetzung der Gebühren:

Neben dem Hausmüll entsorgt bzw. verwertet der ZASO auch weitere Abfallarten wie Sperrmüll, Altpapier, Elektro- und Elektronikschrott, Schrott, gefährliche Abfälle (Schadstoffe) sowie Grünabfall und hält die dafür notwendigen Anlagen vor. Damit gewährleistet der ZASO einen wichtigen Beitrag zum Erfolg der Kreislaufwirtschaft. Die Erhebung der Entgelte gegenüber den Gebührenschuldnern erfolgt auf der Grundlage der Kalkulation der Benutzungsgebühren entsprechend dem Thüringer Kommunalabgabengesetz und darf somit nur die anfallenden Kosten decken.

Text und Foto: ZASO