Die Bundesregierung hat Ende vergangenen Jahres die rechtlichen Grundlagen für die Errichtung einer Stiftung des Bundes zur Abmilderung von Härtefällen aus der Ost-West-Rentenüberleitung, für jüdische Kontingentflüchtlinge und Spätaussiedler – einen sogenannten Härtefallfonds – geschaffen.
Angesprochen sind dabei auch in der DDR-Zeit geschiedene Frauen.
„Sie sind in der Wendezeit einfach vergessen worden“, weiß die Gleichstellungsbeauftragte des Saale-Orla-Kreises, Nadine Hofmann, über die Ungleichbehandlung von geschiedenen Frauen. Anders als in der BRD gab es im DDR-Recht keinen Versorgungsausgleich für gemeinsame Ehejahre. Ostdeutsche Frauen haben daher keine Rentenpunkte von ihren Ehemännern erhalten, wenn sie sich zum Beispiel um Kinder gekümmert haben und dafür beruflich kürzergetreten sind. Zahlreiche Betroffene leben aus diesem Grunde unter der Armutsgrenze.
Die Betroffenen können unter bestimmten Voraussetzungen eine pauschale Einmalzahlung von 2500 Euro erhalten, die sich durch Beteiligung der Bundesländer auf 5000 Euro erhöhen könnte. Die Leistung aus dem Härtefallfonds wird nur auf Antrag gezahlt, der bis zum 30. September 2023 zu stellen ist. Mit einer Auszahlung ist ab 2024 zu rechnen.
Nadine Hofmann rät, die Anträge auch dann zu stellen, wenn die eigene Altersrente über der derzeit gültigen Einkommensgrenze für die Beantragung von 830 Euro monatlich liegt. Aus Gesprächen mit betroffenen Frauen aus der Region weiß sie, dass es als ungerecht empfunden wird, wenn Frauen nun doch keinen Ausgleich erhalten, weil sie selbst – neben der Kindererziehung – viele Jahre in Vollzeit gearbeitet und eigene Rentenansprüche erworben haben.
Weitere Voraussetzungen sind, dass die in der DDR-Zeit geschiedenen Frauen vor dem 2. Januar 1952 geboren wurden, mindestens zehn Jahre verheiratet waren und mindestens ein Kind geboren haben, so Nadine Hofmann weiter.
Die Antragsformulare und weitere Informationen hat das Bundesministeriums für Arbeit und Soziales und www.stiftung-hartefallfonds.de bereit gestellt. Zudem können die Formulare bei der Geschäftsstelle der Stiftung „Härtefallfonds“ angefordert werden.
Für Fragen oder weitere Informationen stehen die Mitarbeitenden der Stiftung „Härtefallfonds“ montags bis donnerstags von 8 bis 16 Uhr und freitags von 8 bis 14 Uhr unter der kostenlosen Telefonnummer 0800/7241634 zur Verfügung und sind außerdem per E-Mail unter gst@stiftung-haertefallfonds.de sowie auf dem Postwege unter Geschäftsstelle Stiftung Härtefallfonds, 44781 Bochum erreichbar.
Text: Pressestelle Landratsamt