Der Kreiswahlausschuss hat in seiner Sitzung am 31. Januar 2024 folgendes Ergebnis der Wahl des Landrates des Saale-Orla-Kreises festgestellt:
Zahl der Wahlberechtigten: 66.078
Zahl der Wähler: 45.341
Zahl der ungültigen Stimmabgaben: 443
Zahl der gültigen Stimmabgaben: 44.898
Die gültigen Stimmen entfielen auf die einzelnen Wahlvorschläge und jeweiligen Bewerber wie folgt:
| Listen-Nr. | Kennwort des Wahlvorschlags der Partei/Wählergruppe | Name des Bewerber | Stimmen |
| 1. | AfD | Thrum, Uwe | 21.364 |
| 2. | CDU | Herrgott, Christian | 23.534 |
Mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen fallen auf Herr Christian Herrgott (CDU).
Er ist damit zum Landrat des Saale-Orla-Kreises gewählt.
Die Amtszeit beginnt am 09.02.2024.
Die Möglichkeit der Wahlanfechtung besteht nach § 31 Abs. 1 ThürKWG. Danach kann jeder Wahlberechtigte, bei der Wahl des hauptamtlichen Bürgermeisters oder Landrats auch jeder in einem zugelassenen Wahlvorschlag aufgestellte Bewerber, binnen zwei Wochen nach Bekanntmachung der Feststellung des Wahlergebnisses (Anfechtungsfrist) die Feststellung des Wahlergebnisses durch schriftliche Erklärung mit Begründung bei der Rechtsaufsichtsbehörde (dem Thüringer Landesverwaltungsamt, Jorge-Semprún-Platz 4, 99423 Weimar) wegen Verletzung der Bestimmungen dieses Gesetzes oder der Thüringer Kommunalwahlordnung (Wahlvorschriften) anfechten.
Schleiz, 01.02.2024
Michael Richter, Kreiswahlleiter