Bereits seit Herbst 2021 gelten im Saale-Orla-Kreis besondere Regelungen für Jägerinnen und Jäger zur Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest (ASP). Grund für die damaligen Maßnahmen war der erstmalige Nachweis der ASP in Deutschland. Seither wurden deutschlandweit immer wieder Fälle der Tierseuche nachgewiesen, weswegen weiterhin vorbeugende Maßnahmen gegen deren Ausbreitung gelten.
Im Saale-Orla-Kreis wurden die Schutzmaßnahmen nun mit einer neuen Allgemeinverfügung fortgeschrieben, die am 15. Februar 2025 in Kraft trat. Inhaltlich bringt die neue Allgemeinverfügung zwei Änderungen mit sich: Einerseits müssen größere Gesellschaftsjagden (mehr als 20 Teilnehmer) nicht mehr beim Veterinäramt angemeldet werden, anderseits verschiebt sich der räumliche Fokus bei den Maßnahmen zur ASP-Früherkennung.
Waren hiervon bislang vor allem die Jagdgebiete östlich der Autobahn A9 betroffen, wird der Fokus nun auf die Reviere gelegt, die beidseitig entlang der Autobahn liegen. Einige Jagdbezirke, beispielsweise Gefell oder Mittelpöllnitz-Porstendorf, fallen dadurch aus dem verstärkten Monitoring heraus, andere, beispielsweise Sparnberg oder Dreba, kommen neu hinzu.
„Das Virus verbreitet sich vor allem entlang von Haupthandelswegen wie Autobahnen, die gleichzeitig eine künstliche Grenze zwischen Wildschweinpopulationen setzen. Daher ist es sinnvoll, ein aktives Monitoring entlang der Autobahnen durchzuführen, wie hier im Saale-Orla-Kreis entlang der A9“, erklärt Amtstierärztin Caroline Jarmuth.
Innerhalb der betreffenden Jagdbezirke muss bei jedem gesund erlegten Wildschwein eine Blutprobe zur Untersuchung auf die Afrikanische Schweinepest genommen werden. Darüber hinaus gilt für den gesamten Saale-Orla-Kreis, dass jedes krank erlegte oder verendet aufgefundene Wildschwein unverzüglich dem Veterinäramt unter Angabe des GPS-Standortes anzuzeigen ist.
Die komplette Allgemeinverfügung des Saale-Orla-Kreises zur Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest vom 14. Februar 2025 sowie die dazugehörigen Anlagen sind unter www.saale-orla-kreis.de im Bereich Aktuelles / Öffentliche Bekanntmachungen / Tierhaltung und Jagd zu finden.
Das aktive ASP-Monitoring (Untersuchung von Blutproben gesund erlegter Wildschweine) gilt im Saale-Orla-Kreis nun zusätzlich in folgenden Jagdgebieten:
JG Dreba, JG Miesitz-Kopitzsch, JG Neundorf (Schleiz), JG Pahnstangen, JG Plothen, JG Sparnberg
Nicht mehr vorgeschrieben ist das aktive ASP-Monitoring im Saale-Orla-Kreis in folgenden Jagdgebieten:
JG Dobareuth, JG Gebersreuth-Mödlareuth, JG Gefell, JG Göschitz-Rödersdorf, JG Göttengrün, JG Hirschberg-Venzka, JG Kirschkau, JG Langenbuch-Dröswein, JG Löhma, JG Lössau, JG Mielesdorf, JG Mittelpöllnitz-Porstendorf, JG Rothenacker-Willersdorf, JG Spielmes-Stelzen, JG Tanna-Frankendorf, JG Tegau-Burkersdorf, JG Unterkoskau-Oberkoskau
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Pressestelle Landratsamt