Auch im Saale-Orla-Kreis sind zum 1. März die letzten verbliebenen Infektionsschutzmaßnahmen in Zusammenhang mit der Corona-Pandemie nahezu komplett aufgehoben worden. Noch bis einschließlich 7. April sind einzig Besucherinnen und Besucher von Einrichtungen wie Pflegeheimen, Krankenhäusern oder Arztpraxen verpflichtet, eine Atemschutzmaske (FFP2 oder vergleichbar) zu tragen. Ab 8. April soll auch diese Maskenpflicht entfallen. Alle weiteren corona-bedingten Infektionsschutzmaßnahmen wie die Maskenpflicht für Beschäftigte von medizinischen und Pflegeeinrichtungen oder die Testpflicht für Besucherinnen und Besucher dieser Einrichtungen sind bereits zum 28. Februar ausgelaufen.
Da es somit in keinem Bereich mehr eine Testpflicht gibt, wurden auch die bis zuletzt bestehenden Testzentren des Saale-Orla-Kreises in Kirschkau, Pößneck, Schleiz und Tanna geschlossen. Als einzig verbliebene öffentliche Anlaufstelle bietet die Stadt-Apotheke in Bad Lobenstein gegen eine Gebühr weiterhin Corona-Tests an. Möglich ist das ohne Termin von Montag bis Freitag von 8:30 bis 9:30 Uhr und 13:30 bis 14:30 Uhr sowie samstags von 9 bis 10 Uhr.
Personen mit einem positiven Corona-(Schnell-)Test wird empfohlen, sich an den Hausarzt zu wenden. Auch wenn es keine Quarantäne-Pflicht mehr gibt, gilt für positiv Getestete zumindest die Empfehlung, sich möglichst für fünf Tage zu isolieren.
Text: Pressestelle Landratsamt