Im Rahmen des Jugendförderplanes ist es noch möglich, für das Jahr 2024 Förderungen für Jugendverbände, Jugendvereine, Jugendgruppen, Jugendclubs oder Jugendinitiativen zu erhalten.
Entsprechend der Richtlinie zur Förderung der Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit, Jugendverbandsarbeit und des Kinder- und Jugendschutzes nach §§ 11 – 14 Sozialgesetzbuch – Achtes Buch (SGB VIII) – Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG) im Saale-Orla-Kreis vom 01.01.2022 können Verbände, Vereine, Gruppen und Initiativen, die im Landkreis tätig sind und entsprechende Angebote der Jugendarbeit vorhalten, eine Zuwendung erhalten.
Hierbei können sowohl Einrichtungen anerkannter freier Träger als auch sonstiger freier Träger – beispielsweise Jugendclubs – Fördermittel beantragen.
Das Antragsverfahren wurde vereinfacht. Der Antrag auf Förderung von Maßnahmen und Projekten der Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit ist auf www.saale-orla-kreis hinterlegt und über die Suchfunktion (Bürgerservice / Was erledige ich wo?) unter dem Eintrag „Jugendarbeit“ zu finden. Alternativ können Sie einfach den QR-Code abscannen:
Es wird gebeten, die Anträge bis 21.04.2024 einzureichen. Zudem sollte die Information an die Verantwortlichen der Stadt bzw. Gemeinde weitergeleitet werden.
Weiter können Maßnahmen der Kinder- und Jugenderholung (Ferienfreizeiten) gefördert werden. Der Antrag ist ebenfalls auf dem genannten Pfad hinterlegt.
Für Fragen steht das Jugendamt unter 03663 / 488 960 gern zur Verfügung.
Text: Pressestelle Landratsamt