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Amtsblatt des Saale-Orla-Kreises
Ausgabe 4/2023
Amtlicher Teil
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Bekanntmachung der Autobahn GmbH des Bundes

über die Durchführung von Vorarbeiten (faunistische Kartierungen) zur Umsetzung der Planungsarbeiten für die A 9, VKE 5111, Erweiterung LKW-Plätze Hirschberg/Ost

Die Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch die Autobahn GmbH des Bundes, vertreten durch die DEGES Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und -bau GmbH plant die Erweiterung der Tank- und Rastanlage Hirschberg an der BAB 9 an der Landesgrenze vom Freistaat Thüringen zum Freistaat Bayern.

Zur Vorbereitung sind faunistische Kartierungen (Tag- und Nachtbegehungen) sowie Biotoptypenkartierungen auf folgenden Fluren des Saale-Orla-Kreises in der Zeit von

1. April 2023 bis 31. Dezember 2023

durchzuführen:

Gemarkung Blintendorf

Flure: 1,2,3, und 4

Gemarkung Göritz

Flur: 0

Gemarkung Ullersreuth

Flure: 4 und 5

Da die genannten Arbeiten im öffentlichen Interesse liegen und für die spätere Durchführung der geplanten Baumaßnahme unabdingbar sind, sind die Grundstückseigentümer sowie die Nutzungsberechtigten aufgrund von § 16a Abs. 1 Bundesfernstraßengesetz (FStrG) verpflichtet, die Durchführung dieser Arbeiten zu dulden. Die sofortige Vollziehung gemäß § 80 Abs. 2 Nr. 4 VwGO wird angeordnet, da an der Planung ein überwiegendes öffentliches Interesse besteht.

Die Arbeiten können auch durch Beauftragte der Straßenbauverwaltung durchgeführt werden. Etwaige unmittelbare Vermögensnachteile, die durch diese Arbeiten entstehen sollten, werden angemessen in Geld entschädigt. Sollte keine Einigung über Grund und Höhe der Entschädigung erreicht werden, wird die zuständige Behörde diese auf Antrag des/der Betroffenen oder der Straßenbaubehörde festsetzen.

Die Arbeiten werden durch Beauftragte der DEGES

hier:

IBV Ing. - Büro f. Verkehrsanlagen GmbH

Büro Erfurt

Am Seegraben 4, 99099 Erfurt

durchgeführt.

Wenn das Grundstück verpachtet ist, wird gebeten der DEGES, Abt. P2.2, Zimmerstraße 54, 10117 Berlin Namen und Anschrift (falls möglich auch Telefon) baldmöglichst mitzuteilen.

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe Widerspruch schriftlich oder zur Niederschrift bei:

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Die Autobahn GmbH des Bundes, Niederlassung Ost, Magdeburger Straße 51, 06112 Halle (Saale)

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Die Autobahn GmbH des Bundes, Außenstelle Dresden, Großenhainer Straße 7, 01097 Dresden

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Die Autobahn GmbH des Bundes, Außenstelle Erfurt, Gustav-Weißkopf-Straße 4, 99092 Erfurt

eingelegt werden.