Im Rahmen des Jugendförderplanes ist es noch möglich, für das Jahr 2023 Förderungen für Jugendverbände, Jugendvereine, Jugendgruppen, Jugendclubs oder Jugendinitiativen zu erhalten.
Entsprechend der Richtlinie zur Förderung der Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit, Jugendverbandsarbeit und des Kinder- und Jugendschutzes nach §§ 11 - 14 Sozialgesetzbuch - Achtes Buch (SGB VIII) - Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG) im Saale-Orla-Kreis vom 01.01.2022 können Jugendverbände, und -vereine sowie Jugendgruppen und -initiativen, die im Landkreis tätig sind und entsprechende Angebote der Jugendarbeit vorhalten, eine Zuwendung erhalten.
Hierbei können von
| • | Einrichtungen anerkannter freier Träger oder |
| • | Einrichtungen sonstiger freier Träger (z.B. Jugendclubs) |
Fördermittel beantragt werden.
Das Antragsverfahren hierzu wurde vereinfacht. Der Antrag auf Förderung von Maßnahmen und Projekten der Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit ist auf der Webseite des Landkreises unter: https://www.saale-orla-kreis.de/de/dienstleistung/leistung/53/jugendarbeit.html bzw. über die Suchfunktion unter dem Stichwort Jugendarbeit hinterlegt.
Es wird gebeten, die Anträge bis 05.05.2023 im Fachdienst Jugend und Familie/ Jugendamt, zu Händen Frau Herrgott, einzureichen.
Text: Pressestelle Landratsamt