Auf Grund der §§ 55, 57 in Verbindung mit § 114 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (ThürKO) in der aktuellen Fassung der Bekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. S. 41), erlässt der Saale-Orla-Kreis nach Beschluss des Kreistages vom 11.03.2024 folgende Haushaltssatzung:
§ 1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 wird hiermit festgesetzt; er schließt
| im Verwaltungshaushalt | ||
| in den Einnahmen und Ausgaben mit | 137.711.450 € |
| und | ||
| im Vermögenshaushalt | ||
| in den Einnahmen und Ausgaben mit | 12.850.700 € |
ab.
§ 2
Kreditermächtigungen
Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahme für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen des Saale-Orla-Kreises wird auf
| 3.178.750 € |
festgesetzt.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt wird auf
| 4.345.650 € |
festgesetzt.
§ 4
Kreisumlage
| Der Umlagesatz für die Kreisumlage wird | ||
| bei einem Umlagesoll von | 44.523.850 € | |
| auf | 46,944 v.H. | festgesetzt. |
§ 5
Kassenkredite
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf
| 20.000.000 € |
festgesetzt.
§ 6
Stellenplan
Es gilt der als Anlage beigefügte Stellenplan.
§ 7
Inkrafttreten
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2024 in Kraft.
Schleiz, 25.04.2024
Saale-Orla-Kreis — (Siegel)
Herrgott
Landrat
Beschluss- und Bestätigungsvermerk
| 1. | In seiner Sitzung am 11.03.2024 verabschiedete der Kreistag die Haushaltssatzung des Saale-Orla-Kreises für das Haushaltsjahr 2024 (Beschluss-Nr. 295-25/2024 und 296-25/2024) mit folgenden genehmigungspflichtigen Teilen: |
| 1.1 | Festgesetzte vorgesehene Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen in Höhe von 3.178.750,00 €. |
| 1.2 | Festgesetzter Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 4.345.650,00 €. |
| 2. | Das Thüringer Landesverwaltungsamt hat mit Schreiben vom 24.04.2024, AZ: 5090-240-1512/163, die Haushaltssatzung des Saale-Orla-Kreises für das Haushaltsjahr 2024 mit allen genehmigungspflichtigen Teilen rechtsaufsichtlich genehmigt. |
Auslegungshinweis in der öffentlichen Bekanntmachung
Die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024 wird mit Amts- und Mitteilungsblatt Nr. 4 vom 03.05.2024 bekannt gemacht. Gleichzeitig wird darauf hingewiesen, dass die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan des Saale-Orla-Kreises für das Jahr 2024 in der Zeit vom 06.05.2024 bis 24.05.2024 im Landratsamt Saale-Orla-Kreis, Sitz Schleiz, Oschitzer Str.4, Wisentahaus Zimmer 314 öffentlich ausliegen und bis zur Entlastung und Beschlussfassung über die Jahresrechnung des Haushaltsjahres 2024 zur Einsichtnahme zur Verfügung gehalten werden.