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Amtsblatt des Saale-Orla-Kreises
Ausgabe 4/2025
Nichtamtlicher Teil
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Nichtamtlicher Teil

In den vergangenen Wochen wurden dem Landratsamt des Saale-Orla-Kreises vermehrt Fälle von unsachgemäß entsorgten Tierkadavern und Schlachtabfällen gemeldet. So wurde erst kürzlich in einem Waldgrundstück in der Nähe von Gefell, in dem schon mehrfach illegal Schlachtabfälle entsorgt wurden, ein totes Kamerunschaf aufgefunden. Im Wald zwischen Kleindembach und Pößneck ist ein verendetes Haushuhn sichergestellt worden.

In Anbetracht der derzeitigen Geflügelpest-Gefahr stellt diese unsachgemäße Entsorgung von Haus- und Nutztieren im Wald ein enormes Risiko dar. Dieses Risiko gilt auch für andere Tierseuchenerreger, wie z. B. das Virus der Afrikanischen Schweinepest, das auf diese Weise verbreitet werden kann.

Daher weist das Veterinäramt ausdrücklich darauf hin, dass bei toten Nutztieren wie Rindern, Schweinen, Schafen, Hühnern, Pferden oder Alpakas in jedem Fall die Pflicht zur ordnungsgemäßen Entsorgung in einer Tierkörperbeseitigungsanstalt besteht.

Das Auffinden eines illegal entsorgten Tierkadavers muss – auch wenn das Tier unrechtmäßig auf einem fremden Grundstück entsorgt wurde – der zuständigen Tierkörperbeseitigungsanstalt unverzüglich vom Besitzer bzw. dem Grundstückseigentümer angezeigt werden. Für Thüringen ist dies die SecAnim GmbH in Elxleben.

Die illegale Entsorgung von Tierkadavern ist kein Kavaliersdelikt, sondern eine Ordnungswidrigkeit, die mit Geldbußen geahndet wird. Darüber hinaus appelliert das Veterinäramt an alle Tierhalter, bei gesundheitlichen Auffälligkeiten der Tiere beziehungsweise dem Verdacht auf ein Seuchengeschehen umgehend einen praktizierenden Tierarzt oder das Landratsamt zu informieren, um die Ausbreitung von ansteckenden Krankheiten zu vermeiden.

Zu erreichen ist das Veterinäramt des Saale-Orla-Kreises telefonisch unter 03663 / 488-192 bzw. -198 oder per E-Mail an veterinaerwesen@lrasok.thueringen.de.

Text: Pressestelle Landratsamt