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Amtsblatt des Saale-Orla-Kreises
Ausgabe 4/2026
Nichtamtlicher Teil
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Ferienfreizeiten können gefördert werden

Das Jugendamt des Saale-Orla-Kreises unterstützt Familien bzw. alleinerziehende Eltern dabei, ihren Kindern die Teilnahme an Ferienfreizeiten zu ermöglichen. „Wir freuen uns, dass wir die Förderung für Maßnahmen der Kinder- und Jugenderholung wieder anbieten können. Im vergangenen Jahr ist das Programm sehr gut angenommen worden, daher hoffen wir auch in diesem Jahr auf eine rege Nachfrage", heißt es aus dem Jugendamt des Landkreises.

Die Teilnahme an sogenannten Ferienfreizeiten kann mit bis zu 450 Euro pro Kind und Jahr unterstützt werden. Die Förderung gilt für Kinder und Jugendliche aus dem Saale-Orla-Kreis, die das 18. Lebensjahr noch nicht erreicht haben und deren Familie schon im Leistungsbezug steht, also Bürgergeld, Wohngeld oder anderweitige Unterstützung erhält.

Bei der Prüfung der der Anspruchsberechtigung sind die wirtschaftlichen Verhältnisse bzw. das Einkommen nachzuweisen. Die Förderung kann ganzjährig beantragt werden – gilt also nicht nur für den Sommer sondern beispielsweise auch für die Herbst- oder Winterferien.

Zu finden ist der Antrag auf Kinder- und Jugenderholung, Ferienfreizeit auf www.saale-orla-kreis.de mittels Suchfunktion unter dem Stichwort „Ferienfreizeit". Für Fragen steht das Jugendamt unter 03663 / 488-960 oder -981 gern zur Verfügung.

 

 

Text: Pressestelle Landratsamt