Im Rahmen des Jugendförderplanes ist es auch in diesem Jahr wieder möglich, vom Landratsamt Förderungen für Jugendverbände, Jugendvereine, Jugendgruppen, Jugendclubs oder Jugendinitiativen zu erhalten.
Jugendverbände und -vereine sowie Jugendgruppen und -initiativen, die im Landkreis tätig sind und entsprechende Angebote der Jugendarbeit vorhalten, können nach der Richtlinie zur Förderung der Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit, Jugendverbandsarbeit und des Kinder- und Jugendschutzes im Saale-Orla-Kreis können eine Zuwendung erhalten.
Gefördert werden 50 Prozent der Sach- und Betriebskosten mit einer jährlichen Gesamtsumme von maximal 3000 Euro pro Einrichtung. Die Fördermittel können sowohl von Einrichtungen anerkannter freier Träger als auch sonstiger freier Träger, z.B. Jugendclubs, beantragt werden. Das Jugendamt des Landkreises hofft auf eine rege Nachfrage, um möglichst viele Projekte unterstützen zu können. Antragsfrist ist der 31. Mai.
Der Antrag auf Förderung von Maßnahmen und Projekten der Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit ist auf www.saale-orla-kreis hinterlegt und über die Suchfunktion unter dem Stichwort „Jugendarbeit" zu finden.
Für Fragen steht das Jugendamt unter 03663 / 488-960 oder -981 gern zur Verfügung.
Text: Pressestelle Landratsamt