Die vom Jugendhilfeausschuss des Saale-Orla-Kreises beschlossene Vorschlagsliste (Beschluss-Nr.: 69-19/2023 vom 31.05.2023) zur Durchführung der Wahl der Jugendschöffinnen und Jugendschöffen für die am 01. Januar 2024 beginnende Amtsperiode liegt
in der Zeit vom 10. Juli bis zum 14. Juli 2023
im Landratsamt Saale-Orla-Kreis,
Oschitzer Straße 4,
Fachbereich Soziales, Jugend, Gesundheit
Zimmer Neubau 140
zu den üblichen Öffnungszeiten des Landratsamtes für jedermann zur Einsicht aus.
Gegen die Vorschlagsliste kann binnen einer Woche nach Ende der Auslegungsfrist schriftlich oder zu Protokoll im Fachbereich Soziales, Jugend, Gesundheit oder beim zuständigen Amtsgericht Pößneck mit einer Begründung Einspruch erhoben werden (§§ 36 Abs. 3, 37 GVG, § 35 Abs. 3 JGG).
Schleiz, den 08.06.2023
Fügmann
Landrat