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Amtsblatt des Saale-Orla-Kreises
Ausgabe 7/2023
Amtlicher Teil
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Erste Satzung zur Änderung der Satzung über die Schülerbeförderung des Saale-Orla-Kreises vom  22. Juni 2023

Der Kreistag des Saale-Orla-Kreises hat aufgrund der § 98 Abs. 1 der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Januar 2003, zuletzt geändert durch Gesetz vom 24. März 2023 (GVBl. S. 127), i.V.m. § 4 des Thüringer Gesetzes über die Finanzierung der staatlichen Schulen (ThürSchFG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 30. April 2003, zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 31. Juli 2021 (GVBl. S. 387), in seiner Sitzung am 12.06.2023 folgende Änderung der Satzung über die Schülerbeförderung des Saale-Orla-Kreises beschlossen:

Artikel I

Die Satzung über die Schülerbeförderung des Saale-Orla-Kreises vom 21.10.2022 wird wie folgt geändert:

1.

§ 2 Absatz 4 Satz 1 wird wie folgt gefasst:

„Anspruchsberechtigte Schüler der Klassenstufen 1 bis 12 erhalten auf Antrag Schülerfahrausweise für die Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel.“

2.

Die Regelung in § 7 wird ersatzlos gestrichen. Die Angabe zu § 7 wird wie folgt gefasst:

„§ 7 (weggefallen)“.

Artikel II

Diese Satzung tritt am 01.08.2023 in Kraft.

Schleiz, 22. Juni 2023

Der Saale-Orla-Kreis

gez.  —  (Siegel)

Fügmann

Landrat