Der Kreistag des Saale-Orla-Kreises hat aufgrund der § 98 Abs. 1 der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Januar 2003, zuletzt geändert durch Gesetz vom 24. März 2023 (GVBl. S. 127), i.V.m. § 4 des Thüringer Gesetzes über die Finanzierung der staatlichen Schulen (ThürSchFG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 30. April 2003, zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 31. Juli 2021 (GVBl. S. 387), in seiner Sitzung am 12.06.2023 folgende Änderung der Satzung über die Schülerbeförderung des Saale-Orla-Kreises beschlossen:
Artikel I
Die Satzung über die Schülerbeförderung des Saale-Orla-Kreises vom 21.10.2022 wird wie folgt geändert:
| 1. | § 2 Absatz 4 Satz 1 wird wie folgt gefasst: |
|
| „Anspruchsberechtigte Schüler der Klassenstufen 1 bis 12 erhalten auf Antrag Schülerfahrausweise für die Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel.“ |
| 2. | Die Regelung in § 7 wird ersatzlos gestrichen. Die Angabe zu § 7 wird wie folgt gefasst: |
|
| „§ 7 (weggefallen)“. |
Artikel II
Diese Satzung tritt am 01.08.2023 in Kraft.
Schleiz, 22. Juni 2023
Der Saale-Orla-Kreis
gez. — (Siegel)
Fügmann
Landrat