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Amtsblatt des Saale-Orla-Kreises
Ausgabe 7/2023
Amtlicher Teil
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Erste Satzung zur Änderung der Gebührensatzung für die Benutzung von  Flüchtlingsunterkünften im Saale-Orla-Kreis (FlüU-GS-SOK) vom 22. Juni 2023

Der Kreistag des Saale-Orla-Kreises hat gemäß § 98 Absatz 1 der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. S. 41), zuletzt geändert am 24. März 2023 (GVBl. S. 127) i.V.m. §§ 2 und 12 Thüringer Kommunalabgabengesetz (ThürKAG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 19. September 2000 (GVBl. S. 301), zuletzt geändert durch Gesetz vom 10. Oktober 2019 (GVBl. S. 396) und der Thüringer Bekanntmachungsverordnung (ThürBekVO) vom 22. August 1994 (GVBl. S. 1045) in seiner Sitzung am 12. Juni 2023 folgende 1. Änderungssatzung beschlossen:

Artikel I

Die Gebührensatzung für die Benutzung von Flüchtlingsunterkünften im Saale-Orla-Kreis (FlüU-GS-SOK) vom 12. Januar 2022 wird wie folgt geändert:

1.

§ 2 Absatz 1 Satz 1 wird wie folgt gefasst:

„(1) Die Benutzungsgebühren werden in Form einer Pauschale bemessen, in denen Betriebskosten im Sinne der Betriebskostenverordnung (BetrKV) und Kosten für eigenverbrauchten Strom je Platz und Monat inbegriffen sind.“

2.

§ 2 Absatz 3 wird wie folgt gefasst:

„(3) Abweichend von Absatz 1 können die Betriebs- und Stromkosten verbrauchsabhängig abgerechnet werden, wenn im Einzelfall die tatsächlichen Verbräuche erheblich vom Durchschnittsverbrauch abweichen, der für die Berechnung der Pauschale zugrunde gelegt wurde. “

3.

§ 3 Absatz 1 wird wie folgt gefasst:

„(1) Die Benutzungsgebühren nach § 2 betragen je Person und Monat 175,00 €.“

Artikel II

Diese Satzung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

Schleiz, 22. Juni 2023

Der Saale-Orla-Kreis

gez.  —  (Siegel)

Fügmann

Landrat