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Amtsblatt des Saale-Orla-Kreises
Ausgabe 7/2023
Amtlicher Teil
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Satzung zur Regelung der Aufwandsentschädigung für die ehrenamtlichen Führungskräfte und Einsatzkräfte des Saale-Orla-Kreises im Brandschutz, in der Allgemeinen Hilfe und im Katastrophenschutz vom 6. Juli 2023

Der Kreistag des Saale-Orla-Kreises hat gemäß § 98 Absatz 1 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (ThürKO) vom 16. August 1993 (GVBl. S. 501) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. S. 41), zuletzt geändert am 24. März 2023 (GVBl. S. 127), i.V.m. § 2 der Thüringer Feuerwehr-Entschädigungsverordnung (ThürFwEntschVO) vom 26. Oktober 2019 (GVBl. S. 457) und der Thüringer Bekanntmachungsverordnung (ThürBekVO) vom 22. August 1994 (GVBl. S. 1045) in seiner Sitzung am 12.06.2023 folgende Satzung beschlossen:

§ 1

Grundsätze der Aufwandsentschädigung

(1) Der Saale-Orla-Kreis zahlt den ehrenamtlichen Führungskräften eine Aufwandsentschädigung, deren Höhe sich nach der jeweils wahrgenommenen Funktion in Brandschutz, der Allgemeinen Hilfe und im Katastrophenschutz richtet. Diese Regelung gilt für folgende Funktionen:

Kreisbrandinspektor, sofern dieser ehrenamtlich tätig ist

Kreisbrandmeister

Verbands- und Zugführer der Katastrophenschutzeinheiten

Staffel- und Gruppenführer im Katastrophenschutz

Kreisjugendfeuerwehrwart

Kreisausbilder

Unterstützungsleistende der Kreisausbilder*

Fachberater der Landkreise

durch den Landkreis angeordnete eingesetzte Einsatzkräfte bei besonderen Lagen (z. B. Großveranstaltungen), sofern kein Anspruch auf Lohnersatzkosten besteht

*bei bis zu 15 Auszubildenden können max. 2 Unterstützungsleistende, bei einer Anzahl darüber max. 3 Unterstützungsleistende entschädigt werden, jedoch maximal 15 Unterrichtsstunden (45 Min.) je Unterstützungsleistenden

(2) Auf die Aufwandsentschädigung kann weder ganz noch teilweise verzichtet werden.

§ 2

Höhe der Aufwandsentschädigung

Die Aufwandsentschädigung richtet sich nach der Thüringer Feuerwehr-Entschädigungsverordnung (ThürFwEntschVO) in der jeweils gültigen Fassung und wird gemäß der nachfolgenden Tabelle gewährt:

§ 3

Inkrafttreten/ Außerkrafttreten

Diese Satzung tritt am Tag nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Satzung zur Regelung der Aufwandsentschädigung für die ehrenamtlichen Führungskräfte des Saale-Orla-Kreises im Brandschutz, in der Allgemeinen Hilfe und im Katastrophenschutz in der Fassung der 1. Änderung vom 05.02.2021 außer Kraft.

Schleiz, den 6. Juli 2023

Der Saale-Orla-Kreis

gez.  —  (Siegel)

Fügmann

Landrat