Das Landratsamt Saale-Orla-Kreis erlässt auf Grundlage von § 98 Abs. 1 Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) i.V.m. § 10 Thüringer Ladenöffnungsgesetz (ThürLadÖffG) vom 24. November 2006 (GVBL.S. 541) für die Stadt Schleiz folgende Rechtsverordnung
§ 1
In der Stadt Schleiz dürfen aus nachfolgenden Anlässen die Verkaufsstellen zu folgender Zeit geöffnet werden:
Sonntag, den 25.08.2024 von 13:00 Uhr - 18:00 Uhr
„Blasmusikfest im Zusammenhang mit der Schleizer Modenacht“
Sonntag, den 01.12.2024 von 13:00 Uhr - 18:00 Uhr
„Schleizer Weihnachtsmarkt“
§ 2
Diese Rechtsverordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündigung in Kraft.
Schleiz, den 15.07.2024
Im Auftrag
Brand
Stellv. Fachdienstleiterin/ Öffentliche Ordnung
Hinweis:
Zuwiderhandlungen gegen diese Rechtsverordnung sind Ordnungswidrigkeiten im Sinne des § 14 Abs. 1 Pkt. 2 des Thüringer Ladenöffnungsgesetztes und werden entsprechend geahndet.
Inhaber von Verkaufsstellen, die von dieser Rechtsverordnung Gebrauch machen, sind im Falle der Beschäftigung von Arbeitnehmern an einem Sonn- und Feiertag verpflichtet, die Bestimmungen des § 12 Thüringer Ladenöffnungsgesetz bzw. der §§ 3, 11 und 16 des Arbeitszeitgesetzes (ArbZG) zu beachten.