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Amtsblatt des Saale-Orla-Kreises
Ausgabe 7/2024
Amtlicher Teil
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Rechtsverordnung über das Offenhalten der Verkaufsstellen aus besonderem Anlass für die Stadt Schleiz

04/2024 vom 16.07.2024

Das Landratsamt Saale-Orla-Kreis erlässt auf Grundlage von § 98 Abs. 1 Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) i.V.m. § 10 Thüringer Ladenöffnungsgesetz (ThürLadÖffG) vom 24. November 2006 (GVBL.S. 541) für die Stadt Schleiz folgende Rechtsverordnung

§ 1

In der Stadt Schleiz dürfen aus nachfolgenden Anlässen die Verkaufsstellen zu folgender Zeit geöffnet werden:

Sonntag, den 25.08.2024 von 13:00 Uhr - 18:00 Uhr

„Blasmusikfest im Zusammenhang mit der Schleizer Modenacht“

Sonntag, den 01.12.2024 von 13:00 Uhr - 18:00 Uhr

„Schleizer Weihnachtsmarkt“

§ 2

Diese Rechtsverordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündigung in Kraft.

Schleiz, den 15.07.2024

Im Auftrag

Brand

Stellv. Fachdienstleiterin/ Öffentliche Ordnung

Hinweis:

Zuwiderhandlungen gegen diese Rechtsverordnung sind Ordnungswidrigkeiten im Sinne des § 14 Abs. 1 Pkt. 2 des Thüringer Ladenöffnungsgesetztes und werden entsprechend geahndet.

Inhaber von Verkaufsstellen, die von dieser Rechtsverordnung Gebrauch machen, sind im Falle der Beschäftigung von Arbeitnehmern an einem Sonn- und Feiertag verpflichtet, die Bestimmungen des § 12 Thüringer Ladenöffnungsgesetz bzw. der §§ 3, 11 und 16 des Arbeitszeitgesetzes (ArbZG) zu beachten.