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Amtsblatt des Saale-Orla-Kreises
Ausgabe 7/2025
Nichtamtlicher Teil
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Nichtamtlicher Teil

Der Fachdienst Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung des Landratsamtes erinnert alle Hühner- und Putenhalter an die in Deutschland bestehende Impfpflicht gegen die atypische Geflügelpest (Newcastle Krankheit / ND). Beim Erwerb von Hühnern oder Puten sollte dringend darauf geachtet werden, dass die Tiere geimpft sind. Außerdem ist eine regelmäßige Nachimpfung nötig.

Alle Hühner und Puten eines Bestandes müssen durch einen Tierarzt gegen die Newcastle-Krankheit geimpft werden. Dies betrifft auch Hobby- und Kleinstbestände. Nach- und Wiederholungsimpfungen sind nach Angaben des Impfstoffherstellers so durchzuführen, dass die Ausbildung eines belastbaren Impfschutzes gewährleistet ist. Über die durchgeführten Impfungen müssen Nachweise, z.B. in Form von Impfbescheinigungen oder Tierarztrechnungen, geführt werden. Hühner und Truthühner dürfen nur in einen Geflügelbestand verbracht und eingestellt oder auf Geflügelmärkte sowie -ausstellungen gebracht werden, wenn eine tierärztliche Bescheinigung vorliegt, aus der hervorgeht, dass der Herkunftsbestand der Tiere - im Falle von Eintagsküken der Elterntierbestand - regelmäßig entsprechend den Empfehlungen des Impfstoffherstellers gegen die Newcastle-Krankheit geimpft worden ist.

Die Impfung kann z.B. durch Schluckimpfung über das Tränkwasser erfolgen und ist sehr gut verträglich. Zur Durchführung der Impfung wenden Sie sich bitte an Ihren Tierarzt.

Die Geflügelbestände werden stichprobenweise untersucht. Neben der Kontrolle der Impfbescheinigungen werden dabei auch Blutproben entnommen und auf Impftiter untersucht. Diese Kontrollen sind für den Tierhalter kostenfrei.

Für weitere Anfragen stehen die Mitarbeiter des Fachdienstes Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung des Saale-Orla-Kreises ( 03663/488190, -193, -198, - 187 zur Verfügung.

Text: Veterinäramt Saale-Orla