Der aktuell geltende Schutzstatus für Geflüchtete aus der Ukraine wurde vom Bundesministerium des Inneren und für Heimat (BMI) bis zum 4. März 2027 verlängert. Für aus der Ukraine kommende Personen mit einem Aufenthaltstitel nach § 24 Aufenthaltsgesetz (AufenthG) heißt das, dass die bisherige Aufenthaltserlaubnis automatisch weiterhin gültig ist und keine Änderungen durch die Ausländerbehörde nötig sind.
Der gesonderte Schutzstatus, der seit 4. März 2022 für Geflüchtete aus der Ukraine innerhalb der Europäischen Union gilt, könnte jedoch nach dem 4. März 2027 auslaufen. Damit würden sich dann auch erhebliche Änderungen in Bezug auf die Arbeitserlaubnis ukrainischer Geflüchteter ergeben.
Um davon betroffene Personen und Unternehmen, die ukrainische Geflüchtete beschäftigen, möglichst frühzeitig zu informieren, hat die Ausländerbehörde des Landratsamtes mögliche Aufenthaltsperspektiven und Wege für einen weiteren rechtlich sicheren bzw. legalen Verbleib in Deutschland auf einer eigenen Informationsseite im Internet zusammengestellt. Zu finden ist diese unter www.saale-orla-kreis.de im Bereich Kreispolitik / Ausländerwesen und Integration / Ukraine - Hilfe für Geflüchtete oder über den beigefügten QR-Code.
Der beste Weg für Unternehmen, um ihre ukrainischen Arbeitskräfte zu sichern, ist eine Übernahme in eine qualifizierte Beschäftigung als Fachkraft oder eine Berufsausbildung. Auch die Aufnahme eines Studiums ist eine Möglichkeit für ukrainische Staatsangehörige, um in einen regulären Aufenthaltstitel nach dem Aufenthaltsgesetz wechseln.
Für Rückfragen steht die Ausländerbehörde den betroffenen Personen und Unternehmen beratend zur Verfügung. Anfragen können per E-Mail an: abh@lrasok.thueringen.de gesendet werden.
Text: Pressestelle Landratsamt