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Amtsblatt des Saale-Orla-Kreises
Ausgabe 8/2025
Nichtamtlicher Teil
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Nur noch digitale Lichtbilder in der Ausländerbehörde

Die Ausländerbehörde des Landratsamtes weist darauf hin, dass für die Beantragung hoheitlicher Dokumente nur noch digitale Lichtbilder genutzt werden dürfen. Grundlage hierfür ist das „Gesetz zur Stärkung der Sicherheit im Pass-, Ausweis- und ausländerrechtlichen Dokumentenwesen”.

Bisher hat es eine Übergangsfrist gegeben, in der es noch möglich war, Passbilder entweder in Papierform oder digital zur Beantragung mitzubringen. Diese endete jedoch zum 31. Juli.

Aufgrund dieser Änderung wurden im Landratsamt in Schleiz durch die Bundesdruckerei zwei Aufnahmesysteme installiert. Diese sind ausschließlich für Anliegen in der Ausländerbehörde gedacht und können nicht für Vorgänge in anderen Abteilungen, wie zum Beispiel der Fahrerlaubnisbehörde, genutzt werden.

Mit den sogenannten Point-ID-Geräten können biometrische Lichtbilder und Fingerabdrücke sowie Unterschriften weitgehend automatisch in der Behörde erfasst werden. Anschließend werden die Daten medienbruchfrei in den Antrag für das Ausweisdokument überführt. Die Erfassung der biometrischen Daten erfolgt mithilfe moderner Technologien und unter Einhaltung höchster Sicherheitsstandards.

Während des Termins in der Ausländerbehörde kann sowohl ein Lichtbild erstellt als auch das eigentliche Ausweisdokument beantragt werden. Der Preis für ein Passbild beträgt pro Person (unabhängig vom Alter) 6,00 € brutto. Ein Ausdruck oder eine digitale Weiterleitung des an den Aufnahmesystemen der Bundesdruckerei erstellten Fotos ist nicht möglich.

Es besteht jedoch weiterhin auch die Möglichkeit, digitale Passbilder bei einem Fotografen erstellen zu lassen, wenn dieser bei einem zertifizierten Cloud-Dienst registriert ist. Eine Übersicht aller Fotografen und Fotodienstleistern, die Passbilder nach den aktuellen gesetzlichen Anforderungen erstellen und sicher an die Behörde übermitteln, ist über die private Webseite https://alfo-passbild.com/ abrufbar.

Auch die Benachrichtigung über die Ankunft des elektronischen Aufenthaltstitels hat sich verändert. Bisher wurde ein PIN-Brief zugesendet, mit dem darüber informiert wurde, dass das Dokument in der Ausländerbehörde zur Abholung bereitliegt.

Dieser Brief mit der PIN, die zur Abholung des Ausweisdokumentes nötig ist, wird nun nicht mehr versendet, sondern dem Antragsteller schon bei der Beantragung des neuen Dokuments ausgehändigt. Ein Termin zur Abholung muss daraufhin eigenständig über das Terminbuchungssystem des Landratsamtes vereinbart werden. Dieser sollte zeitlich etwa sechs Wochen nach dem Datum der Antragstellung liegen, um sicherzustellen, dass das Dokument schon fertig vorliegt.

Zum Terminbuchungssystem gelangen Antragsteller über die Internetseite des Landratsamtes - direkt auf der Startseite unter der Rubrik „Termin buchen“.

Text & Foto: Pressestelle Landratsamt