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Amtsblatt des Saale-Orla-Kreises
Ausgabe 8/2026
Nichtamtlicher Teil
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Mehr Artenschutz und weniger Bürokratie: Neues Meldeportal für besonders geschützte Arten in Thüringen

Wer eine geschützte Art wie etwa ein Chamäleon, eine Griechische Landschildkröte oder einen Graupapagei halten will, hält oder die Haltung beendet, muss dies der Unteren Naturschutzbehörde melden. Eine Genehmigung in Form einer EU-Bescheinigung wird für den Kauf oder Verkauf von vielen streng geschützten Tier- und Pflanzenarten des Anhangs A der EU-Artenschutzgrundverordnung benötigt. Dies gilt auch für Teile (Felle, Häute, Rohelfenbein, Hölzer, Korallen usw.) und von Erzeugnissen aus diesen Arten.

Bislang mussten dazu zahlreiche Formulare eingereicht werden. Dies kann nun über MelBA-online digital geschehen. Alle Bürgerinnen und Bürger sowie Händler, Vereine und Fachgeschäfte können sich ab sofort kostenlos registrieren unter https://melba.thueringen.de.

Nach der Anmeldung kann jeder Halter seinen Tierbestand selbst verwalten und seine Meldungen der unteren Naturschutzbehörde direkt digital mitteilen, z.B. Neuzugänge oder Abgaben, wann der Papagei Nachwuchs bekommen hat oder die Schildkröte umzieht. Die Meldungen sind wie bisher verpflichtend, werden durch MelBA-online aber vereinfacht. In der übersichtlichen Benutzeroberfläche können für jedes Tier alle Meldeangaben eingetragen und Herkunftsbelege zugeordnet werden. Mit dem neuen Programm wird ein weiterer Beitrag zur Digitalisierung der Verwaltung und zur Vereinfachung behördlicher Vorgänge geleistet.

Die Möglichkeit zur Einreichung von Tierbestandsanzeigen und Antragsunterlagen per Post oder E-Mail in der Unteren Naturschutzbehörde des Landratsamtes des Saale-Orla-Kreises bleibt weiterhin bestehen. Für Rückfragen steht diese ebenfalls unter naturschutz@lrasok.thueringen.de bzw. 03663 / 488-835 zur Verfügung.

Text: Pressestelle Landratsamt