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Wadgasser Rundschau
Ausgabe 10/2024
Sonstige amtliche Mitteilungen
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GdB

Eine Schwerbehinderung kann das Leben eines Menschen erheblich beeinflussen, sei es aufgrund von körperlichen Einschränkungen und Mobilitätseinschränkungen, mentalen Gesundheitsproblemen, Seh- und Hörbeeinträchtigungen, sowie chronischen Erkrankungen. Um ihre Bedürfnisse anzuerkennen und Menschen mit Behinderungen zu unterstützen, gibt es in Deutschland ein System zur Feststellung eines Grades der Behinderung. Die Einstufung in einen Grad der Behinderung (GdB) erfolgt auf einer Skala von 0 bis 100. Der Schweregrad der Behinderung bedeutet, dass anhand dessen die angemessene Unterstützung und gesetzliche Vorteile erhalten werden können:

finanzielle Unterstützung, z.B.: Steuervorteile, Schwerbehindertenrente

nderurlaub

Barrierefreiheit

soziale Teilhabe

Wer kann einen GdB beantragen?

Jeder, der in Deutschland lebt und eine gesundheitliche Beeinträchtigung oder Behinderung hat, kann einen GdB beantragen. Dies gilt für Menschen jeden Alters, unabhängig davon, ob die Behinderung seit der Geburt besteht oder später im Leben erworben wurde.

Wo kann ich den Antrag stellen?

Der Antrag kann schriftlich oder als Online-Antrag gestellt werden. Das Antragsformular oder der Online-Antrag sind unter www.saarland.de erhältlich. Behilflich dabei sind auch die

Erweiterte Unabhängige Teilhabeberatung, Telefon: 0681/910 47 70, info@teilhabeberatung-saarland.de

Behindertenbeauftragter Gemeinde Wadgassen Matthias Zöllner, Telefon: 06834/7820544, behindertenbeauftragter@wadgassen.de

Senioren-Koordinatorin Anke Martin, Telefon: 06834/944 145, anke.martin@wadgassen.de

Antragsprozess

Vorbereitung: Sammlung der relevanten medizinischen Unterlagen, Berichte und Diagnosen (Arztberichte, Röntgenbilder, Laborergebnisse, usw.)

Antragsformular: sorgfältig und wahrheitsgemäß ausfüllen (persönliche Daten, Gesundheitsgeschichte, aktuelle Diagnosen)

Einreichen des Antrags: Antragsformular und medizinische Unterlagen einreichen beim Landesamt für Soziales Saarland, Hochstraße 67, 66115 Saarbrücken, Telefon: 0681/99780

Begutachtung und Prüfung

Entscheidung und schriftliche Benachrichtigung über den GdB sowie über Leistungen und Unterstützungsmöglichkeiten