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Wadgasser Rundschau
Ausgabe 11/2024
Sonstige amtliche Mitteilungen
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Parkausweis für schwerbehinderte Menschen

Parkausweise für schwerbehinderte Menschen sind ein wichtiges Instrument zur Verbesserung der Mobilität und Lebensqualität von Menschen mit Behinderungen. Der Parkausweis ermöglicht es den betroffenen Personen, spezielle Parkplätze zu nutzen und Erleichterungen beim Parken im öffentlichen Verkehrsraum zu erhalten.

Es gibt verschiedene Arten von Parkausweisen in Deutschland.

EU-Parkausweis (blau)

Der blaue EU-Parkausweis mit Foto gilt in der gesamten Europäischen Union.

Voraussetzung: Menschen mit Schwerbehinderung und mit

außergewöhnlicher Gehbehinderung (Merkzeichen aG), oder

Blindheit (Merkzeichen B), oder

beidseitige Amelie oder Phokomelie oder vergleichbaren Funktionsbeeinträchtigungen.

Parkvorteil: Parken auf Behindertenparkplätzen mit Rollstuhlsymbol

Parkerleichterung für besondere Gruppen (orange)

Die orangene Parkerleichterung ist nur in Deutschland gültig und berechtigt zu Ausnahmen, aber nicht dazu auf Behindertenparkplätzen mit Rollstuhlsymbol zu parken.

Voraussetzung:

Menschen mit GdB 80, infolge von Funktionsstörungen der unteren Gliedmaßen/Lendenwirbelsäule und Merkzeichen G und Merkzeichen B

Menschen mit GdB 70, infolge von Funktionsstörungen der unteren Gliedmaßen/Lendenwirbelsäule und gleichzeitig GdB 50 infolge Funktionsstörungen des Herzens oder der Lunge, und Merkzeichen G und Merkzeichen B

als Stomaträger mit doppeltem Stoma und GdB 70

als Morbus-Crohn-Erkrante:r oder Colitis-Ulcerosa-Erkrankte:r mit GdB 60

Parkerleichterung für schwerbehinderte Menschen im Saarland

Die Gruppe der auf einem Behindertenparkplatz berechtigten Personen wird erweitert um:

Menschen mit Merkzeichen G und GdB 80 allein für Funktionsstörungen an unteren Gliedmaßen und/oder Lendenwirbelsäule, soweit diese sich auf Gehvermögen ausweiten.

Menschen mit Merkzeichen G und GdB 70 allein für Funktionsstörungen an unteren Gliedmaßen und/oder Lendenwirbelsäule, soweit diese sich auf Gehvermögen ausweiten, und gleichzeitig GdB 50 allein infolge von Funktionsstörungen des Herzens und/oder Lunge.

Menschen mit doppeltem Stoma.

Diese Erweiterung gilt nur im Saarland.

Benötigte Unterlagen für die Beantragung eines Parkausweis

Schwerbehindertenausweis mit Merkzeichen aG oder Merkzeichen BI

ärztliche Bescheinigung, die das Vorhandensein einer außergewöhnlichen Gehbehinderung bestätigt

Lichtbild

Kopie Personalausweis

Aufenthaltserlaubnis für Deutschland

Beantragung des Parkausweis beim Amt für Soziale Dienste und Einrichtungen des Landkreis Saarlouis, Kaiser-Friedrich-Ring 31, 66740 Saarlouis, Telefon: 06831/444 544, E-Mail: winfried-schaefer@kreis-saarlouis.de. Die Beantragung ist persönlich (nach Terminvereinbarung), schriftlich oder durch eine bevollmächtigte Person möglich.