Gemäß § 101 Abs. 3 Kommunalselbstverwaltungsgesetz wird der Beschluss des Gemeinderates vom 22.11.2022 zur Feststellung des geprüften Jahresabschlusses 2018 und über die Entlastung des Bürgermeisters für das Haushaltsjahr 2018 für die Gemeinde Wadgassen mit folgendem Wortlaut öffentlich bekannt gemacht:
Beschluss des Gemeinderats Wadgassen:
| 1) | Der Jahresabschluss 2018 wird mit einem Überschuss in Höhe von — € 365.047,50 festgestellt. |
| 2) | Der Jahresüberschuss wird der allgemeinen Rücklage zugeführt. Zum 31.12.2018 beläuft sich die Rücklage auf — € 22.067.698,02. |
| 3) | Gleichzeitig wird beschlossen dem Bürgermeister für das Haushaltsjahr 2018 die Entlastung zu erteilen. |
Der Jahresabschluss mit Rechenschaftsbericht und der Prüfungsbericht liegen zur Einsichtnahme vom Zeitpunkt der Bekanntmachung an für sieben Werktage zu den allgemeinen Öffnungszeiten im Kämmereiamt, Lindenstraße 114 im Zimmer E.03, öffentlich aus.