Wenn Sie per Briefwahl wählen möchten, müssen Sie einen Wahlschein beantragen.
Auf der Internetseite der Gemeinde unter www.wadgassen.de ist die Beantragung eines Wahlscheines und damit der Briefwahlantrag online möglich.
Den Antrag können Sie auch mit dem Vordruck auf der Rückseite Ihrer Wahlbenachrichtigung stellen. Die Wahlbenachrichtigungen werden Ihnen per Brief von der Deutschen Post zugestellt. Wahlscheinanträge werden von der Gemeinde Wadgassen nur bis Freitag, den 07. Juni 2024, 18.00 Uhr, entgegengenommen, bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung noch bis zum Wahltag um 15.00 Uhr. Der Wahlschein mit Briefwahlunterlagen wird Ihnen auf dem Postweg übersandt oder überbracht. Sie können ihn auch persönlich bei der Gemeinde abholen. Wer für eine andere oder einen anderen einen Wahlschein beantragt oder abholt, muss eine schriftliche Vollmacht der oder des Wahlberechtigten vorlegen.
Das Briefwahlbüro der Gemeinde Wadgassen ist im Gemeindehaus Schaffhausen, Sengsterstraße 14 (Eingang neben der Kreissparkasse).
Das Briefwahlbüro ist barrierefrei zu erreichen.
Öffnungszeiten des Briefwahlbüros ab dem 6. Mai 2024:
montags, mittwochs und donnerstags
von 8.30 Uhr bis 12.30 Uhr und von 14.00 Uhr bis 15.30 Uhr;
dienstags von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr und von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr
freitags von 8.30 Uhr bis 12.30 Uhr.
Freitag, der 07. Juni 2024:
von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr und von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Das Briefwahlbüro ist telefonisch unter den oben angegebenen Zeiten erreichbar:
06834/944-219 oder 06834/944-220.
Für die direkte Briefwahl im Briefwahlbüro Sengsterstraße 14 ist ein Personalausweis oder Reisepass und die Wahlbenachrichtigung nötig.