Aufgrund § 99 Abs. 1 i. V. m. 5 101 Kommunalselbstverwaltungsgesetz in der derzeit geltenden Fassung hat der Gemeinderat der Gemeinde Wadgassen am 16.12.2025 die Feststellung des Jahresabschlusses 2020 in öffentlicher Sitzung beschlossen.
Der Jahresabschluss der Gemeinde Wadgassen zum 31.12.2020 wird wie folgt festgestellt:
| 1. | Der Jahresabschluss 2020 wird mit einem Überschuss in Höhe von 409.876,48 € festgestellt. |
| 2. | Der Jahresüberschuss wird der allgemeinen Rücklage zugeführt. Zum 31.12.2020 beläuft sich die Rücklage auf 35.706.070,32 €. |
| 3. | Gleichzeitig wird beschlossen dem Bürgermeister für das Haushaltsjahr 2020 die Entlastung zu erteilen. |
Der Jahresabschluss der Gemeinde Wadgassen 2020 liegt mit dem Rechenschaftsbericht sowie dem Prüfbericht des Rechnungsprüfungsamtes bei der Gemeindeverwaltung Wadgassen, Lindenstraße 114, 66787 Wadgassen, auf Zimmer E.03 des Rathauses ab dem 08.01.2026 sieben Werktage öffentlich aus.
Aufgrund $ 99 Abs. 1 i. V. m. $ 101 Kommunalselbstverwaltungsgesetz in der derzeit geltenden Fassung hat der Gemeinderat der Gemeinde Wadgassen am 16.12.2025 die Feststellung des Jahresabschlusses 2021 in öffentlicher Sitzung beschlossen.
Der Jahresabschluss der Gemeinde Wadgassen zum 31.12.2021 wird wie folgt festgestellt:
| 1. | Der Jahresabschluss 2021 wird mit einem Überschuss in Höhe von 1.632.257,66 € festgestellt. |
| 2. | Der Jahresüberschuss wird der allgemeinen Rücklage zugeführt. Zum 31.12.2021 beläuft sich die Rücklage auf 37.795.946,80 €. |
| 3. | Gleichzeitig wird beschlossen dem Bürgermeister für das Hausjahrjahr 2021 die Entlastung zu erteilen. |
Der Jahresabschluss der Gemeinde Wadgassen 2021 liegt mit dem Rechenschaftsbericht sowie dem Prüfbericht des Rechnungsprüfungsamtes bei der Gemeindeverwaltung Wadgassen, Lindenstraße 114, 66787 Wadgassen, auf Zimmer E.03 des Rathauses ab dem 08.01.2026 sieben Werktage öffentlich aus.