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Wadgasser Rundschau
Ausgabe 2/2026
Amtliche Bekanntmachungen
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Verkehrspolizeiliche Anordnung

Gemäß §§ 44 und 45 der Straßenverkehrsordnung (StVO) vom 6.3.2013 (BGBl. I, S. 367) in der zur Zeit geltenden Fassung in Verbindung mit Artikel 1 Teil 3 § 12 des Straßenverkehrszuständigkeitsgesetzes (StVZustG) vom 13.6.2001 (Amtsblatt S. 1430) wird im Gemeindebezirk Wadgassen folgendes angeordnet: In der Karl-Koch-Straße wurde der Beginn des absolute Halteverbotes (VZ 283) in Höhe der dortigen Container weiter nach vorne versetzt.

Diese verkehrspolizeiliche Anordnung tritt mit dem Anbringen der Verkehrszeichen in Kraft. Zuwiderhandlungen werden nach § 24 des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 5.3.2003 (BGBl. I S. 310, 919) in der zur Zeit geltenden Fassung geahndet.

Wadgassen, den 5.01.2026
Der Bürgermeister
als Ortspolizeibehörde