Verkehrspolizeiliche Anordnung:
Gemäß §§ 44 und 45 der Straßenverkehrsordnung vom 6.03.2013 (BGBl. I S. 367) in der zur Zeit geltenden Fassung in Verbindung mit Artikel 1 Teil 3 § 11 des Straßenverkehrszuständigkeitsgesetzes (StVZustG) vom 13.6.2001 (Amtsblatt S. 1430) wird im Gemeindebezirk Schaffhausen folgendes angeordnet:
Auf dem Verbindungsweg von der Straße Im Wiesengrund zur Bisttalstraße (Durchfahrt Weiheranlage) wird die Geschwindigkeit bis auf Weiteres auf 10 km/h herabgesetzt. Diese verkehrspolizeiliche Anordnung tritt nach dem Aufstellen der Verkehrszeichen in Kraft. Zuwiderhandlungen werden nach § 24 des Straßenverkehrsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 5.3.2003 (BGBl. I S. 310,919) in der zur Zeit geltenden Fassung geahndet.