| Samstag 25.05. Samstag der 7. Woche im Jahreskreis - Kollekte für den Katholikentag in Erfurt | ||
| SCH | 15:30 Uhr | Trauung Björn Theobald und Lea, geb. Mohr |
| DIFF | 18:00 Uhr | Vorabendmesse |
| 7. Jgd. Eduard Knobloch 5. Jgd. Irmgard Knobloch; für Margott und Paul Lutz und Schwiegersohn; für Eheleute Horst und Eva Schneider | ||
| Sonntag 26.05. Dreifaltigkeitssonntag - Kollekte für den Katholikentag in Erfurt | ||
| WAD | 10:00 Uhr | Pontifikalamt mit dem Abt des Klosters Strahov (Prag), Daniel Janáček, anl. des 125jährigen Jubiläums des Orchestervereins Wadgassen, mitgestaltet von der Choralschola des Klosters, und dem OVW |
| 1. Jgd Dr. Bernd Luxenburger; 2. Jgd. Bernhard Folz; für Sigrid Händle; für die Leb und ++ des Orchestervereins Wadgassen; für Ernst Beck, Mathilde Roth und für die Leb und ++ der Familien Roth, Beck und Lorson; für Leb und ++ der Familien Laubach und Kirsten; für Maria Bechtel, Harry Böhme und Egon Biewer; für Bernd Serf | ||
| Montag 27.05. Montag der 8. Woche im Jahreskreis | ||
| SCH | 15:00 Uhr | Maiandacht mit dem Elisabeth-Verein, mit Kaffee und Kuchen |
| Dienstag 28.05. Dienstag der 8. Woche im Jahreskreis | ||
| FRW | 18:00 Uhr | Hl. Messe |
| FRW | 17:30 Uhr | Feierlicher Abschluss des Maimonats an der Marienkapelle anschl. Lichterprozession zur Kirche |
| WER | 18:00 Uhr | Wortgottesdienst |
| Mittwoch 29.05. Hl. Maximin, Bischof von Trier | ||
| WAD | 18:00 Uhr | Vorabendmesse zu Fronleichnam |
| Donnerstag 30.05. Fronleichnam - Pfarrfest Differten | ||
| DIFF | 09:00 Uhr | Festhochamt zu Fronleichnam mit Einführung der neuen Messdiener, anschl. Prozession |
| Freitag 31.05. Freitag der 8. Woche im Jahreskreis | ||
| WAD | 17:30 Uhr | Rosenkranzandacht Kapelle Glockenberg |
| WAD | 18:00 Uhr | Hl. Messe Kapelle Glockenberg |
| Samstag 01.06. Samstag der 8. Woche im Jahreskreis - Kollekte für unsere Kirchen | ||
| WER | 11:00 Uhr | Dankamt anl. der diamantenen Hochzeit von Christel und Werner Strempel und Helga und Klaus Franke |
| HOS | 17:30 Uhr | Vorabendmesse 1. Jgd. Alice Zang |
| Sonntag 02.06. 9. Sonntag im Jahreskreis - Kollekte für unsere Kirchen | ||
| SCH | 09:30 Uhr | Festhochamt zu Fronleichnam mit Einführung der neuen Messdiener, anschl. Prozession von Schaffhausen nach Hostenbach für Eheleute Sochocki und verstorbene Angehörige |
| WAD | 11:30 Uhr | Taufe von Leon Bin |
| SCH | 13:00 Uhr | Taufe* |
Herzliche Einladung zum Pfarrfest rund um die Kirche St. Gangolf Differten am 29. und 30. Mai 2024.
| Mittwoch 29.5. | |
| Fassanstich mit Freibier | |
| Donnerstag, 30.05. | |
| 9 Uhr | Festhochamt mit anschl. Fronleichnamsprozession, danach auf dem Festgelände Frühschoppenkonzert mit dem Musikverein Germania Differten. |
Für Speis und Trank ist bestens gesorgt.
Herzliche Einladung zum Pontifikalamt mit dem Abt des Klosters Strahov (Prag), Daniel Janáček, anl. des 125jährigen Jubiläums des Orchestervereins Wadgassen, mitgestaltet von der Choralschola des Klosters, und dem OVW, anschl. Festmarsch von der Kirche zur Alten Abtei.
Information zum Billigkeitserlass der Kirchensteuer
Zur Deckung des Finanzbedarfs der Kirchengemeinden, der Diözese, des Verbandes der Diözesen Deutschlands, der kirchlichen oder katholischen Werke und Einrichtungen sowie sonstiger kirchlicher Zwecke wird eine Diözesankirchensteuer erhoben.
| 1. | Die Diözesankirchensteuer wird vom Einkommen in Höhe von 9 % der Einkommensteuer (Einkommen-, Lohn- und Kapitalertragsteuer) erhoben. |
| 2. | In den Fällen der Pauschalierung der Einkommensteuer bzw. der Lohnsteuer gem. §§ 37a, 37b, 40, 40a und 40b EStG wird der Hebesatz auf 7 % der Einkommensteuer bzw. Lohnsteuer ermäßigt, wenn der zum Steuerabzug Verpflichtete von der Vereinfachungsregelung nach Nummer 1 des gleichlautenden Erlasses der obersten Finanzbehörden der Länder vom 08.08.2016 (BStBl. 2016 I S. 773) Gebrauch macht. |
| 3. | Kirchensteuer vom Vermögen mit einem festen Hundertsatz der Vermögenssteuer wird nicht erhoben. |
| 4. | Das besondere Kirchgeld von Kirchensteuerpflichtigen, deren Ehegatte oder Lebenspartner nicht kirchensteuerpflichtig ist, wird ab dem Steuerjahr 2018 nicht erhoben. |
| 5. | Von der Erhebung einer Ortskirchensteuer wird kein Gebrauch gemacht. |
| Das Bistum hat hinsichtlich der Diözesankirchensteuer das Recht, aus Billigkeitsgründen über die Entscheidung der Finanzämter hinausgehende Billigkeitsentscheidungen zu treffen. | |
| a) Kappung: Kappung bedeutet, dass sich die Berechnungsgrundlage für die Kirchensteuer auf das gesamte zu versteuernde Einkommen und nicht wie bei der „Normalbesteuerung“ mit 9 % auf die Lohn- und Einkommensteuer bezieht. Das Bistum Trier kann auf Antrag des Kirchenmitglieds die festgesetzte Kirchensteuer ermäßigen, wenn sie 4 % des gesamten zu versteuernden Einkommens übersteigt. Die Kapitaleinkünfte nach § 32d EStG bleiben außer Ansatz. Die Kappung erfolgt ab dem Steuerjahr 2016. | |
| b) Teilerlass Die auf außerordentliche Einkünfte im Sinne des § 34 EStG entfallende Kirchensteuer kann das Bistum Trier auf Antrag des Kirchenmitglieds um 50 % ermäßigen. Der Erlass wird nach Vorlage des bestandskräftigen Steuerbescheides gewährt. Als außerordentliche Einkünfte gelten: | |
| Abfindungen gem. § 34 (2) Nr.2, § 24 Nr.1 EStG, die als Ersatz für entgangene oder entgehende Einnahmen oder für die Aufgabe oder Nichtausführung einer Tätigkeit sowie die Aufgabe einer Gewinnbeteiligung oder einer Anwartschaft auf eine solche gezahlt werden. Veräußerungsgewinne gem. § 34 (2) Nr.1 EStG im Sinne der §§ 14, 16 und 18 (3) mit Ausnahme des steuerpflichtigen Teils der Veräußerungsgewinne, die nach § 3 Nr. 40b in Verbindung mit § 3c (2) teilweise steuerbefreit sind. Bei der Veräußerung von Anteilen an Kapitalgesellschaften muss der Anteil an einer Kapitalgesellschaft mindestens 1 % betragen, um die Veräußerungsgewinne gemäß § 17 EStG beim Teilerlass den außerordentlichen Einkünften gemäß § 34 EStG gleichzustellen. |
Formelle Voraussetzungen für einen Billigkeitserlass sind: Vorlage einer Kopie des rechtsgültigen Steuerbescheides für das betreffende Jahr, in dem die außerordentlichen Einkünfte ausgewiesen sind. Bestätigung des Antragsstellers, dass kein Einspruch gegen den Steuerbescheid eingelegt wurde. Ergänzende Unterlagen werden ggf. im Einzelfall beim Antragsteller angefordert.
Der Antrag ist nach Bekanntgabe des Steuerbescheides spätestens vor Ablauf der Festsetzungsfrist (§ 169 AO - 4 Jahre) zu stellen an:
Bischöfliches Generalvikariat Trier Bereich Finanzen und Controlling
Abteilung Finanzwesen
Mustorstraße 2,
54290 Trier
Anfragen können telefonisch unter 0651-7105-521 an Frau Kaiser und 0651-7105-317 an Frau Jakobs oder per E-Mail an: kirchensteuer@bgv-trier.de gestellt werden.
September 2023 – Bereich Finanzen und Controlling – Abteilung Finanzwesen
Termine für die Erstkommunionen 2025:
| 26.04.2025 | für die Kinder aus Hostenbach um 10 Uhr in Hostenbach |
| 27.04.2025 | für die Kinder aus Differten, Friedrichweiler und Werbeln um 10 Uhr in Differten |
| 04.05.2025 | für die Kinder aus Schaffhausen und Wadgassen um 10 Uhr in Schaffhausen |
| 28.04.2025 | Dankamt 11 Uhr für die Kinder aus Differten und Hostenbach in Hostenbach |
| 05.05.2025 | Dankamt 11 Uhr für die Kinder aus Schaffhausen und Wadgassen in Wadgassen |
Bücherei Wadgassen
Öffnungszeiten: montags von 15:00-17:30 Uhr. Sie finden die Bücherei im Pfarrhaus..Die Bücherei ist während der Öffnungszeiten unter der Tel.Nr. 409187 zu erreichen.
Die Bücherei Differten ist seit Januar 2024 geschlossen.
Informationen zur Nutzung unserer Räumlichkeiten entnehmen Sie bitte unserer APP oder erfahren Sie telefonisch über unser Pfarrbüro.
Internetadresse unserer APP:
https://kath-gemeinden-wadgassen.zur.app/Neues
Unsere APP bietet Ihnen viele Informationen über unsere Pfarreien. Sie können mit ihr zu uns Kontakt aufnehmen. Ebenso finden Sie hier den Direktzugang zu den Gottesdiensten, die wir aufgezeichnet haben, aktuelle Informationen u.v.m.
Zum persönlichen Gebet steht Ihnen die Filialkirche St. Franziskus Friedrichweiler tagsüber zur Verfügung, ansonsten stehen die Kapellen in Werbeln und Differten zum Gebet offen.
Gebetsvorschläge zum persönlichen Gebet zu Hause finden Sie in den geöffneten Kirchen. Gleichzeitig weisen wir auf die Gottesdienste in den Medien (Radio, Fernsehen), u.a. Domradio hin.
Kath. Pfarramt St. Wolfram Wadgassen, Hostenbach, Kirchenweg 34
Telefon 06834/943056
Fax 06834/943057
E-Mail pfarramt@st-wolfram-wadgassen.de
Seelsorgeteam
Peter Leick Pfarrer 943056 peter.leick@bgv-trier.de
Andre Kardas Kooperator 7820390 andre.kardas@t-online.de
Josef Britz Diakon 943056
Ursula Weinen-Caglioti Gemeindereferentin 943056 ursula.weinen-caglioti@bgv-trier.de
Maike Merker Gemeindereferentin 41387 maike.merker@bgv-trier.de
Pfarrsekretärinnen:
Brigitte Augustin, Agnes Hirtz, Jutta Stanitz und Corinna Wommer
Öffnungszeiten:
| Montag: | 10:00 - 12:00 Uhr |
| Dienstag: | Geschlossen |
| Mittwoch: | 10:00 - 12:00 Uhr |
| Donnerstag: | 14:30 - 17:30 Uhr |
| Freitag: | 10:00 - 12:00 Uhr |
Außerhalb der Öffnungszeiten können Sie eine Nachricht auf dem Anrufbeantworter hinterlassen. Bitte machen Sie Gebrauch davon!
Ihre Anliegen werden schnellstmöglich bearbeitet.
Selbstverständlich sind wir auch per Mail zu erreichen:
pfarramt@st-wolfram-wadgassen.de
Die Pfarrbüros in Differten und Wadgassen sind geschlossen.