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Wadgasser Rundschau
Ausgabe 22/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Verkehrspolizeiliche Anordnung

Gemäß §§ 44 und 45 der Straßenverkehrsordnung (StVO) vom 6.3.2013 (BGBl. I, S. 367) in der zur Zeit geltenden Fassung in Verbindung mit Artikel 1 Teil 3 § 11 des Straßenverkehrszuständigkeitsgesetzes (StVZustG) vom 13.6.2001 (Amtsblatt S. 1430) wird im Gemeindebezirk Wadgassen folgendes angeordnet: In der Hüttenstraße wird auf dem Teilstück zum Parkbad hin auf der linken Seite aus Richtung Saarstraße ein Absolutes Halteverbot angeordnet. Die Anordnung gilt bis zum Ende der Badesaison.

Diese verkehrspolizeiliche Anordnung tritt mit dem Aufstellen der Verkehrszeichen in Kraft. Zuwiderhandlungen werden nach § 24 des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 5.3.2003 (BGBl. I S. 310, 919) in der zur Zeit geltenden Fassung geahndet.

Wadgassen, den 31.5.2023
Der Bürgermeister
als Ortspolizeibehörde