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Wadgasser Rundschau
Ausgabe 22/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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VPA_Kirmes

Gemäß §§ 44 und 45 der Straßenverkehrsordnung (StVO) vom 6.3.2013 (BGBl. I, S. 367) in der zur Zeit geltenden Fassung in Verbindung mit Artikel 1 Teil 3 § 11 des Straßenverkehrszuständigkeitsgesetzes (StVZustG) vom 13.6.2001 (Amtsblatt S. 1430) wird im Gemeindebezirk Hostenbach anlässlich der Kirmes vom 16.6.23 9.00 Uhr bis zum 21.6.23 8.00 Uhr folgendes angeordnet: Die Schaffhauser Straße wird zwischen der Schelmeneichstraße und dem Kirchenweg für den Verkehr voll gesperrt. Es sind Absperrbaken mit dem Verkehrszeichen 250 aufzustellen. An den Einmündungen Buschstraße und Forstwiesenstraße wird eine halbseitige Sperrung mit Anlieger frei aufgestellt.

Diese verkehrspolizeiliche Anordnung tritt mit dem Aufstellen der Verkehrszeichen in Kraft. Zuwiderhandlungen werden nach § 24 des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 5.3.2003 (BGBl. I S. 310, 919) in der zur Zeit geltenden Fassung geahndet.

Wadgassen, den 25.5.2023
Der Bürgermeister
als Ortspolizeibehörde