Der Gemeinderat Wadgassen hat mit seiner Sitzung vom 23.05.2023 die Vorschlagsliste der Gemeinde Wadgassen zur Wahl der Schöffinnen und Schöffen für die Amtszeit Januar 2024 bis Dezember 2028 beschlossen.
Die Vorschlagsliste liegt gemäß § 36 Absatz 3 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) im Rathaus Wadgassen, Lindenstraße 114, Zimmer 1.04 (1. Etage)
eine Woche lang in der Zeit von
Montag, den 12. Juni 2023 bis
einschließlich Freitag, den 16. Juni 2023
zu folgenden Zeiten
08.00 Uhr bis 12.00 Uhr
zur Einsicht aus.
Gegen die Vorschlagsliste kann gemäß § 37 GVG binnen einer Woche nach Schluss der Auslegung schriftlich oder zu Protokoll bei der Gemeindeverwaltung, Rathaus, Lindenstraße 114, Zimmer 1.04 (1. Etage) Einspruch mit der Begründung erhoben werden, dass in die Liste Personen aufgenommen wurden, die nach den §§ 32 bis 34 GVG nicht aufgenommen werden durften oder sollten.