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Wadgasser Rundschau
Ausgabe 23/2024
Sonstige amtliche Mitteilungen
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VPA_Kirmes neu

Gemäß §§ 44 und 45 der Straßenverkehrsordnung (StVO) vom 6.3.2013 (BGBl. I, S. 367) in der zur Zeit geltenden Fassung in Verbindung mit Artikel 1 Teil 3 § 11 des Straßenverkehrszuständigkeitsgesetzes (StVZustG) vom 13.6.2001 (Amtsblatt S. 1430) wird im Gemeindebezirk Hostenbach anlässlich der Kirmes

vom 14.6.24 9.00 Uhr bis zum 19.6.24 10.00 Uhr

folgendes angeordnet:

Die Schaffhauser Straße wird zwischen der Schelmeneichstraße und dem Kirchenweg für den Verkehr voll gesperrt. Es sind Absperrschrankengitter mit dem Verkehrszeichen 250 aufzustellen.

An den Einmündungen Buschstraße und Forstwiesenstraße wird eine halbseitige Sperrung mit Anlieger frei aufgestellt.

Ebenso wird in der Schaffhauser Straße die Geschwindigkeit ab Höhe Birkenstraße in Fahrtrichtung Marktplatz auf 30 km/h herabgesetzt. Das Verkehrszeichen 274-30 (Höchstgeschwindigkeit 30 km/h) wird aufgestellt.

An der Ausfahrt Forstwiesenstraße wird an der ehemaligen Haltestellenbucht ein absolutes Halteverbot angeordnet.


Diese verkehrspolizeiliche Anordnung tritt mit dem Aufstellen der Verkehrszeichen in Kraft. Zuwiderhandlungen werden nach § 24 des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 5.3.2003 (BGBl. I S. 310, 919) in der zur Zeit geltenden Fassung geahndet.

Wadgassen, den 28.5.2024
Der Bürgermeister
als Ortspolizeibehörde