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Wadgasser Rundschau
Ausgabe 24/2026
Sonstige amtliche Mitteilungen
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Verkehrspolizeiliche Anordnung

 

Verkehrspolizeiliche Anordnung

Gemäß §§ 44 und 45 der Straßenverkehrsordnung (StVO) vom 6.3.2013 (BGBL I, S. 367) in der zur Zeit geltenden Fassung in Verbindung mit Artikel 1 Teil 3 § 11 des Straßenverkehrszuständigkeitsgesetzes (StVZustG) vom 13.6.2001 (Amtsblatt S. 1430) wird im Gemeindebezirk Hostenbach anlässlich der Kirmes vom 18.06.26 9.00 Uhr bis zum 24.06.26 12.00 Uhr folgendes angeordnet: Die Schaffhauser Straße wird zwischen der Schelmeneichstraße und der Grubenstraße/Kaiserstraße für den Verkehr voll gesperrt. Es sind Absperrschrankengitter mit dem Verkehrszeichen 250 aufzustellen. An der Einmündung Buschstraße wird eine halbseitige Sperrung mit Anlieger frei aufgestellt. Ebenso wird in der Schaffhauser Straße die Geschwindigkeit ab Höhe Birkenstraße in Fahrtrichtung Marktplatz auf 30 km/h herabgesetzt. Das Verkehrszeichen 274-30 (Höchstgeschwindigkeit 30 km/h) wird aufgestellt, zusätzlich das Verkehrszeichen 101 mit dem Zusatz Veranstaltung. An der Einmündung Hindenburgstraße/Kirchenweg ist das VZ 357, Zusatz Anlieger frei, aufzustellen, ebenso an der Einmündung Hindenburgstraße/Forstwiesenstraße. Im Bereich der Grubenstraße und im Bereich der Kaiserstraße werden die Verkehrszeichen VZ133 (Fußgänger) und die Verkehrszeichen 209-30 (vorgeschriebene Fahrtrichtung geradeaus) aufgestellt. Die Zufahrt für Einsatz und Rettungsfahrzeuge muss jederzeit gewährleistet sein. Diese verkehrspolizeiliche Anordnung tritt mit dem Aufstellen der Verkehrszeichen in Kraft. Zuwiderhandlungen werden nach§ 24 des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 5.3.2003 (BGBL I S. 310,919) in der zur Zeit geltenden Fassung geahndet.

Wadgassen, den 03.06.2026
Der Bürgermeister
als Ortspolizeibehörde