Anlässlich des Brunnenfestes im Gemeindebezirk Schaffhausen wird gemäß §§ 44 und 45 der Straßenverkehrsordnung vom 6.03.2013 (BGBI. I. S. 367) in der zur Zeit geltenden Fassung in Verbindung mit Artikel 1 Teil 3 § 11 des Straßenverkehrszuständigkeitsgesetzes vom 13.6.2001 (Amtsblatt S. 1430) die Kirchstraße ab Donnerstag, dem 26.06.2025 Uhr bis zum Montag, dem 30.06.2025 12.00 Uhr für den Gesamtverkehr gesperrt. Ebenso wird die Straße „Am Brunnen" ab Abzweigung Tucherbachstraße bis zur Dresdenerstraße von Donnerstag, dem 26.06.2025 bis Montag, dem 30.06.2025 12.00 Uhr für den Gesamtverkehr gesperrt. Die Straße „Am Hänsengarten" wird von Donnerstag, dem 26.06.2025 bis Montag, dem 30.06.2025 12.00 Uhr gesperrt. Der Anliegerverkehr bleibt ausgenommen. Die Umleitung erfolgt über die innerörtlichen Straßen. Die Zufahrt für Einsatz- und Rettungsfahrzeuge muss jederzeit gewährleistet sein. Diese verkehrspolizeiliche Anordnung tritt nach dem Aufstellen der Verkehrszeichen in Kraft.
Zuwiderhandlungen werden nach § 24 des Straßenverkehrsgesetzes vom 19.12.1952 (BGBl. I, S. 837) in der zur Zeit geltenden Fassung geahndet.