Gemäß §§ 44 und 45 der Straßenverkehrsordnung vom 16.11.1970 (BGBl. I S. 1565) in der zur Zeit geltenden Fassung in Verbindung mit Artikel 1 Teil 3 § 11 des Straßenverkehrszuständigkeitsgesetzes (StVZustG) vom 13.6.2001 (Amtsblatt S. 1430) wird im Gemeindebezirk Schaffhausen folgendes angeordnet:
Der Verbindungsweg von der Straße Im Wiesengrund zur Bisttalstraße wird anlässlich des Weiherfestes vom 16.08.2024 16.00 Uhr bis Montag 19.08.2024 16.00 Uhr für den Gesamtverkehr gesperrt. Zufahrten für Rettungsfahrzeuge sind jedoch unbedingt freizuhalten. Es sind Absperrschranken mit dem Verkehrszeichen 250
aufzustellen. Diese verkehrspolizeiliche Anordnung tritt nach dem Aufstellen der Verkehrszeichen in Kraft.
Zuwiderhandlungen werden nach § 24 des Straßenverkehrsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 5.3.2003 (BGBl. I S. 310,919) in der zur Zeit geltenden Fassung geahndet.