Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2022 wird hiermit gemäß § 86 KSVG öffentlich bekannt gemacht.
Die Haushaltssatzung mit Anlagen liegt im Anschluss an die öffentliche Bekanntmachung an sieben Tagen während der Dienststunden von montags bis freitags von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr, montags bis donnerstags von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr zur Einsicht im Rathaus Lindenstraße 114, Zimmer E.03, öffentlich aus.
Die nach den §§ 91 Abs. 4 und 92 Abs. 2 KSVG erforderliche Genehmigung der Kommunalaufsichtsbehörde zu den Festsetzungen in den §§ 2 und 3 der Haushaltssatzung wurde erteilt. Sie hat folgenden Wortlaut:
“Landesverwaltungsamt
Saarland
Kommunalaufsicht
Genehmigung
Im Rahmen der Haushaltssatzung 2022 der Gemeinde Wadgassen genehmige ich gemäß § 92 Abs. 2 KSVG den Gesamtbetrag der Investitionen in Höhe von 1.227.741,-- €.
St. Ingbert, 21.07.2022
im Auftrag
(Unterschrift)
Thomas Frey
(Dienstsiegel)".
Gemäß § 12 Abs. 6 KSVG wird auf Folgendes hingewiesen:
Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder auf Grund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der öffentlichen Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn
| 1. | die Vorschriften über die Genehmigung oder die öffentliche Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, |
| 2. | vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Bürgermeisterin oder der Bürgermeister dem Beschluss widersprochen oder die Kommunalaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat oder der Verfahrens- oder Formmangel gegenüber der Gemeinde unter Bezeichnung der Tatsache, die den Mangel ergibt, schriftlich gerügt worden ist. |