Gemäß §§ 44 und 45 der Straßenverkehrsordnung vom 16.11.1970 (BGBl. I S. 1565) in der zur Zeit geltenden Fassung in Verbindung mit Artikel 1 Teil 3 § 11 des Straßenverkehrszuständigkeitsgesetzes (StVZustG) vom 13.6.2001 (Amtsblatt S. 1430) wird im Gemeindebezirk Schaffhausen folgendes angeordnet:
Der Verbindungsweg von der Straße Im Wiesengrund zum Anglerheim wird anlässlich des Weiherfestes vom 19.08.2022 bis spätestens 22.08.2022 12.00 Uhr für den Gesamtverkehr gesperrt. Zufahrten für Rettungsfahrzeuge sind jedoch unbedingt freizuhalten
Diese verkehrspolizeiliche Anordnung tritt nach dem Aufstellen der Verkehrszeichen in Kraft.
Zuwiderhandlungen werden nach § 24 des Straßenverkehrsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 5.3.2003 (BGBl. I S. 310,919) in der zur Zeit geltenden Fassung geahndet.
Wadgassen, 12.08.2022
Der Bürgermeister
als Ortspolizeibehörde