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Wadgasser Rundschau
Ausgabe 33/2023
Sonstige amtliche Mitteilungen
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Weiherfest des Angelsportvereins Wadgassen

Verkehrspolizeiliche Anordnung

Gemäß §§ 44 und 45 der Straßenverkehrsordnung vom 16.11.1970 (BGBl. I S. 1565) in der zur Zeit geltenden Fassung in Verbindung mit Artikel 1 Teil 3 § 11 des Straßenverkehrszuständigkeitsgesetzes (StVZustG) vom 13.6.2001 (Amtsblatt S. 1430) wird im Gemeindebezirk Schaffhausen folgendes angeordnet:

Der Verbindungsweg von der Straße Im Wiesengrund zur Bisttalstraße wird anlässlich des Weiherfestes vom 18.08.2023 bis spätestens 21.08.2023 16.00 Uhr für den Gesamtverkehr gesperrt. Zufahrten für Rettungsfahrzeuge sind jedoch unbedingt freizuhalten

Diese verkehrspolizeiliche Anordnung tritt nach dem Aufstellen der Verkehrszeichen in Kraft.

Zuwiderhandlungen werden nach § 24 des Straßenverkehrsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 5.3.2003 (BGBl. I S. 310,919) in der zur Zeit geltenden Fassung geahndet.

Wadgassen, 14.08.2023
Der Bürgermeister
als Ortspolizeibehörde