Gemäß §§ 44 und 45 der Straßenverkehrsordnung vom 6.03.2013 (BGBl. I S. 367) in der zur Zeit geltenden Fassung in Verbindung mit Artikel 1 Teil 3 § 11 des Straßenverkehrszuständigkeitsgesetzes (StVZustG) vom 13.6.2001 (Amtsblatt S. 1430) wird im Gemeindebezirk Schaffhausen folgendes angeordnet:
Der Verbindungsweg von der Straße Im Wiesengrund zur Bisttalstraße wird anlässlich des Weiherfestes von Freitag 16.08.2024 16.00 Uhr bis Montag 19.08.2024 16.00 Uhr für den Gesamtverkehr gesperrt. Die Umleitung erfolgt über die innerörtlichen Straßen. Zufahrten für Rettungsfahrzeuge sind jedoch unbedingt freizuhalten. Diese verkehrspolizeiliche Anordnung tritt nach dem Aufstellen der Verkehrszeichen in Kraft. Zuwiderhandlungen werden nach § 24 des Straßenverkehrsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 5.3.2003 (BGBl. I S. 310,919) in der zur Zeit geltenden Fassung geahndet.