Gemäß §§ 44 und 45 der Straßenverkehrsordnung (StVO) vom 6.3.2013 (BGBl. I, S. 367) in der zur Zeit geltenden Fassung in Verbindung mit Artikel 1 Teil 3 § 12 des Straßenverkehrszuständigkeitsgesetzes (StVZustG) vom 13.6.2001 (Amtsblatt S. 1430) wird im Gemeindebezirk Friedrichweiler folgendes angeordnet: Anlässlich der 300-Jahr-Feier wird die gesamte OD Friedrichweiler am 23.8. 26 in der Zeit von ca. 15.00 Uhr bis 16.00 Uhr für den Verkehr voll gesperrt. Absperrschranken (VZ 600) mit Verkehrszeichen 250 sind entsprechend aufzustellen. Das gleiche gilt für die einmündenden Nebenstraßen. Von der Schleimbachstraße, Differter Straße, Dorfstraße bis zum Ende der Warndtstraße wird am 23.8.26 bis ca. 16.00 Uhr eine Halteverbotszone eingerichtet. Im Bereich der Friedrichweilerstraße/Hauptstraße wird eine halbseitige Sperrung mit dem Hinweis Sachkasse (VZ 357) aufgestellt. Parkflächen für Besucher stehen am Sportplatz in Friedrichweiler zur Verfügung.
Die Zufahrt für Rettungsfahrzeuge ist jederzeit zu gewährleisten.
Diese verkehrspolizeiliche Anordnung tritt mit dem Aufstellen der Verkehrszeichen in Kraft. Zuwiderhandlungen werden nach § 24 des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 5.3.2003 (BGBl. I S. 310, 919) in der zur Zeit geltenden Fassung geahndet.