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Wadgasser Rundschau
Ausgabe 35/2022
Sonstige amtliche Mitteilungen
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Verkehrspolizeiliche Anordnung

Anlässlich der Kirmes in Schaffhausen wird gemäß §§ 44 und 45 der Straßenverkehrsordnung vom 16.11.1970 (BGBl. I, S. 1565) in der zur Zeit geltenden Fassung in Verbindung mit Artikel Teil 3 § 11, des Straßenverkehrszuständigkeitsgesetzes (StVZustG) vom 13.6.2001 die Straße „Am Brunnen“ ab Kreuzung Kirchstraße bis zur „Hänsengartenstraße“ von Donnerstag, dem 1.09.2022 7.00 Uhr bis Mittwoch, dem 7.09.2019, 12:00 Uhr für Fahrzeuge aller Art gesperrt. Ebenso wird das Teilstück der Kirchstraße vom Marktplatz bis zur Kirche für den Durchgangsverkehr gesperrt sein.

Der Anliegerverkehr bleibt ausgenommen. Die Umleitung erfolgt über die innerörtlichen Straßen. Rettungsfahrzeugen ist die Zu- und Durchfahrt zu ermöglichen. Es werden am Anfang und Ende der Straßen Absperrbaken und das Verkehrszeichen 250 „Verbot für Fahrzeuge aller Art“ mit „Anlieger frei“ aufgestellt.

Diese verkehrspolizeiliche Anordnung tritt nach dem Aufstellen der Verkehrszeichen in Kraft.

Zuwiderhandlungen werden nach § 24 des Straßenverkehrsgesetzes vom 19.12.1952 (BGBl. I, S. 837) in der zur Zeit geltenden Fassung geahndet.

Wadgassen, den 29.08.2022

Der Bürgermeister

als Ortspolizeibehörde