Gemäß §§ 44 und 45 der Straßenverkehrsordnung (StVO) vom 6.3.2013 (BGBl. I, S. 367) in der zur Zeit geltenden Fassung in Verbindung mit Artikel 1 Teil 3 § 12 des Straßenverkehrszuständigkeitsgesetzes (StVZustG) vom 13.6.2001 (Amtsblatt S. 1430) wird im Gemeindebezirk Differten anlässlich des Wildparkfestes am 3.9.23 folgendes angeordnet: In der Friedhofstraße und der Pater-Lorson-Straße besteht eine Einbahnstraßenregelung. Der Besucherverkehr zum Wildparkfest läuft über die Friedhofstraße, der Abfahrtsverkehr wird über die Zollhausstraße und den Zollstock abgeleitet. An den Enden der Pater-Lorson-Straße, der Friedhofstraße, in Höhe der Straße Am Sportplatz und an der Einmündung Zollstock/Friedhofstraße werden die Verkehrszeichen 267 aufgestellt.
Diese verkehrspolizeiliche Anordnung tritt mit dem Aufstellen der Verkehrszeichen in Kraft. Zuwiderhandlungen werden nach § 24 des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 5.3.2003 (BGBl. I S. 310, 919) in der zur Zeit geltenden Fassung geahndet.
Wadgassen, den 25.8.2023
Der Bürgermeister
als Ortspolizeibehörde