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Wadgasser Rundschau
Ausgabe 36/2022
Sonstige amtliche Mitteilungen
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Verkehrspolizeiliche Anordnung

Gemäß §§ 44 und 45 der Straßenverkehrsordnung (StVO) vom 6.3.2013 (BGBl. I, S. 367) in der zur Zeit geltenden Fassung in Verbindung mit Artikel 1 Teil 3 § 12 des Straßenverkehrszuständigkeitsgesetzes (StVZustG) vom 13.6.2001 (Amtsblatt S. 1430) wird im Gemeindebezirk Differten anlässlich des Wildparkfestes am 4.9.22 folgendes angeordnet: In der Friedhofstraße und der Pater-Lorson-Straße besteht eine Einbahnstraßenregelung. Der Besucherverkehr zum Wildparkfest läuft über die Friedhofstraße, der Abfahrtsverkehr wird über die Zollhausstraße und den Zollstock abgeleitet.

Diese verkehrspolizeiliche Anordnung tritt mit dem Aufstellen der Verkehrszeichen in Kraft. Zuwiderhandlungen werden nach § 24 des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 5.3.2003 (BGBl. I S. 310, 919) in der zur Zeit geltenden Fassung geahndet.

Wadgassen, den 26.8.2022
Der Bürgermeister als Ortspolizeibehörde