Gemäß §§ 44 und 45 der Straßenverkehrsordnung (StVO) vom 6.3.2013 (BGBl. I, S. 367) in der zur Zeit geltenden Fassung in Verbindung mit Artikel 1 Teil 3 § 12 des Straßenverkehrszuständigkeitsgesetzes (StVZustG) vom 13.6.2001 (Amtsblatt S. 1430) wird im Gemeindebezirk Werbeln anlässlich des Oktoberfestes am 8.9. bis zum 10.9.23 folgendes angeordnet: In der Straße „Am Rothenberg“ wird rechtsseitig in Fahrtrichtung Schaffhausen ein absolutes Halteverbot angeordnet. Am 8.9 von 16.00 Uhr bis 01.00 Uhr, am 9.9.23 von 16.00 Uhr bis 01.00 Uhr und am 10.9.22 von 09.00 Uhr bis 18.00 Uhr. Die entsprechenden Zusatzschilder sind anzubringen.
Diese verkehrspolizeiliche Anordnung tritt mit dem Aufstellen der Verkehrszeichen in Kraft. Zuwiderhandlungen werden nach § 24 des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 5.3.2003 (BGBl. I S. 310, 919) in der zur Zeit geltenden Fassung geahndet.