da es in den letzten Wochen vermehrt Beschwerden über Verwüstungen (rausgerissene Pflanzen oder gegrabene Löcher) verursacht durch Wildtiere auf den Friedhöfen gab, möchten wir sie darüber informieren, dass Füchse gerade in Siedlungsnähe weniger menschenscheu sind, weil sie die menschliche Gegenwart gewohnt sind und in besiedelten Gebieten aus Sicherheitsgründen nicht gejagt werden dürfen. Gerade junge Füchse oder Marder haben einen sehr ausgeprägten Spieltrieb der sich auf ruhigen, abgelegenen und abends sowie nachts wenig frequentierten Plätzen wie z.B. Friedhöfen sehr gut ausleben lässt. Dazu kommt, dass junge Füchse oft noch keine natürliche Menschenscheu haben.
Während der Jungenaufzucht (März – Juli) zieht es Füchse oft in die Nähe von Siedlungen, weil es durch unachtsam entsorgten oder weggeworfenen Müll/Speisereste, Komposthaufen, gelbe Säcke oder Haustierfütterungen leicht erreichbare Beute gibt. Füchse ernähren sich in Städten und Dörfern hauptsächlich von Mäusen, Ratten, Speiseresten, Obst und Insekten.
Da von einigen Bürgern gefordert wurde die Tiere zu bejagen oder einzufangen und umzusiedeln möchten wir daran erinnern, dass es nach § 32 des Saarländischen Naturschutzgesetzes (SNG) Abs.1 Nr.2 verboten ist wild lebende Tiere zu beunruhigen, zu fangen, zu verletzen oder zu töten.
Entgegengesetzt dazu wurde aber auch beobachtet und festgestellt, dass einige Friedhofsbesucher die Wildtiere auf dem Friedhofsgelände mit Katzen- und Hundefutter füttern. Wir möchten auch diese bitten die Fütterung zum Schutz von Grabpfleger/innen und auch zum Schutz der Wildtiere zu unterlassen.
Das Bundesjagdrecht verbietet das Füttern von Wildtieren durch Laien und ahndet dies mit Bußgeldern bis zu 25.000,00 €.
Durch diese illegalen Fütterungen werden weitere Füchse aber auch Wildschweine und Ratten angelockt, was zu weitaus größeren Problemen führt.
Hier noch ein paar Tipps für Grabpfleger/innen zum Umgang mit Füchsen bei naturnahen Friedhöfen:
Wir hoffen Ihnen mit dem Umgang unserer Natur etwas weitergeholfen zu haben und bedanken uns für Ihr Verständnis.
Ihr Amt für nachhaltige Gemeindeentwicklung